Abwasserbetrieb (EBA)
Am Markt 12
66386 St. Ingbert
Hier finden Sie alle Informationen des Abwasserbetriebes (EBA) der Stadt St. Ingbert.
Der Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert fördert über das Programm
‚Aktion Wasserzeichen‘ des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz Maßnahmen zur Fremdwasserentflechtung.
Solche oder ähnliche Maßnahmen ermöglichen, dass unbelastetes Oberflächenwasser wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt wird.
Unabhängig von der neuen Fördermöglichkeit, können alle Eigentümerinnen und Eigentümer in St. Ingbert Flächen auf ihrem Grundstück entsiegeln und dadurch Niederschlagswasser-Gebühren sparen.
Es wird ein Zuschuss von 20 € je m² vom Mischwasserkanal abgekoppelter Fläche gewährt, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
Die maximale Förderhöhe beträgt 4.000 €.
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung .
Download Förderprogramm ‚Aktion Wasserzeichen‘
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt und wird durch die Stadtwerke St. Ingbert im Auftrag der Stadt St. Ingbert mit einem gesonderten Bescheid erhoben.
Als Schmutzwassermenge gilt die dem Grundstück zugeführte Frischwassermenge, die sich aus den Messungen des Wasserversorgungsunternehmens (Stadtwerke) ergibt. Das bedeutet, dass pro Kubikmeter Frischwasser 1 Kubikmeter Schmutzwasser zu zahlen ist.
Die Schmutzwassergebühr beträgt 3,23 € je Kubikmeter. Wie kann ich Schmutzwassergebühren sparen?
Es besteht die Möglichkeit, für nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitetes Frischwasser, von der Schmutzwassergebühr befreit zu werden.
Dieser Nachweis ist durch einen geeichten Kaltwasserzähler vom Gebührenpflichtigen zu erbringen. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, sind prüffähige Unterlagen vorzulegen, die eine zuverlässige Schätzung von nicht eingeleitetem Frischwasser ermöglichen.
Der Anspruch besteht nur für das vorangegangene Kalenderjahr und ist bis zum Ende 31.03. des laufenden Kalenderjahres schriftlich zu beantragen.
Sie benötigen Auskunft über das vorhandene Kanalnetz (Lage, Höhe, etc.) im öffentlichen Straßenraum?
Einen entsprechenden Auszug aus dem Kanalinformationssystem bieten wir Ihnen auf Papier oder in digitaler Form gegen Gebühr an.
Bitte schicken Sie uns den Antrag ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sobald uns dieser vorliegt, werden die Pläne verschickt.
Ein Gebührenbescheid ergeht gesondert.
Ansprechpartner: Roland Gehm (Tel.: +49 6894 13-324) oder Andrea Gutscher-Geibel (Tel.: +49 6894 13-338)
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Die Niederschlagswassergebühr wird auf Regenwasser erhoben, das über bebaute oder versiegelte Flächen in die Kanalisation fließt.
Zu den versiegelten Flächen auf einem Grundstück gehören Dächer von Haus und Carports, Garagen, befestigte Auffahrten, Gehwege und Terrassen. Je größer die versiegelten Flächen sind, umso höher fallen die Gebühren aus.
Für Privathaushalte werden die Niederschlagswassergebühren in der Regel anhand der bebauten Grundstücksfläche, der Größe des Daches und der wasserundurchlässigen Beläge auf dem Grundstück berechnet. Die Niederschlagswassergebühren sind in den meisten Kommunen Teil der gesplitteten Abwassergebühr. Sie besteht aus Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Flächen, auf denen das Regenwasser sofort versickert, sind nicht Teil der Niederschlagswassergebühr. Eine reine Rasenfläche ist folglich von der Gebühr ausgeschlossen.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je m² abflussrelevanter Fläche 0,73 €
Über das Förderprogramm ‚Aktion Wasserzeichen‘ gibt es Fördermöglichkeiten für die verschiedene Entsiegelungsmaßnahmen.
Zuständig: Frau Gutscher-Geibel, Frau Ranalli oder Frau Schaal
Am Markt 12
66386 St. Ingbert
Montag, Dienstag, Mittwoch
8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag
8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag
8 Uhr bis 12 Uhr.
Terminvereinbarung wird empfohlen.
Technischer Leiter