Planungsangelegenheiten

Im Sachgebiet werden der Flächennutzungsplan, rechtskräftige Bebauungspläne und Örtliche Bauvorschriften einschließlich Gestaltungssatzungen vorgehalten. Vorhaben werden entsprechend dieser Vorgaben baurechtlich geprüft.

Informationen zum Bauplanungsrecht

Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne auf ein begrenztes Teilgebiet der Stadt.
Die Grundlage dafür bildet der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan.
Die Aufstellung von Bebauungsplänen, dem Flächennutzungsplan und Örtlicher Bauvorschriften liegt im Ermessen der Gemeinde. Im Bebauungsplan werden konkrete und allgemein verbindliche Festsetzungen zur Art („was wird“ bzw. „was darf gebaut werden“) sowie zum Maß der baulichen Nutzung („in welchem Umfang darf gebaut werden“) getroffen. Darüber hinaus treffen Bebauungspläne und /oder Örtliche Bauvorschriften auch gestalterische und sonstige Vorgaben.

Alle aufgestellten sowie in Kraft getretenen Pläne und Vorschriften sind online abrufbar im Geoportal der Stadt St. Ingbert. Auf den Hilfeseiten finden Sie eine Erläuterung zum Suchen und Anzeigen.

Wir bieten Beratung im Vorfeld und während der Planung eines Bauvorhabens bezüglich des was und in welchem Umfang auf einem Grundstück gebaut werden kann. Wir informieren über die gestalterischen Vorgaben der Stadt St. Ingbert auf einem Grundstück und an einem Gebäude.

Wenn Sie zu Ihrem Bauvorhaben, zur Gestaltung oder zur Nutzung des Grundstückes Fragen haben, bieten wir Ihnen eine Beratung zum Bauplanungsrecht vor der Antragsstellung an. Hierzu benötigen wir möglichst zeichnerische Darstellungen, Planungen oder fachliche Beschreibungen.

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