Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungen
Der Auftraggeber informiert nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer freihändigen Vergabe für die Dauer von sechs Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000/15.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen.
- Mittelstadt St. Ingbert, Gebäudemanagement
- MB Sicherheitstechnik, Lortzingstr. 2, 66125 Saarbrücken
- Freihändige Vergabe
- Einbau einer Brandwarnanlage, Instandsetzung Ingobertushalle, Am Markt 8, 66386 St. Ingbert
- Veröffentlichung bis zum 28.08.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt St. Ingbert hat die EnergyEffizienz GmbH beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen.
Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Stadt St. Ingbert Folgendes mit:
Die Stadt St. Ingbert beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die EnergyEffizienz GmbH (Auftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.
Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Stadt St. Ingbert zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).