Friedhofswesen
Friedhöfe sind Orte der Trauer, des Gedenkens und der Erinnerung an die Verstorbenen. Sie sind wesentlicher Teil unserer Kultur und Spiegelbild unserer Gesellschaft. Sie erzählen von unserer Vergangenheit und unserer Geschichte.
Friedhöfe
Die städtischen Friedhöfe von St. Ingbert werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. Termine für die Beisetzungen, die Genehmigungen von Grabmalen, Überprüfungen der Pflegezustände der Gräber, Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie die Auflösung von Grabstätten.
Die Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen. die es zu pflegen und zu erhalten gilt.
Beisetzungen sind sowohl als Sargbestattung als auch als Urnenbeisetzungen möglich. Von Wahlgräbern, Urnengräbern, Urnenwänden bis hin zu Reihengrabstellen steht den Hinterbliebenen eine große Auswahl an Bestattungsarten und –orten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt zur Verfügung.
Adresse:
Dr.- Schulthess-Str. 2, 66386 St. Ingbert
Größe des Friedhofes: ca. 6,22 ha
Anzahl der Grabstellen: ca. 4 735
Sitzplätze in der Trauerhalle: 105
Adresse:
Am Waldfriedhof 8, 66386 St. Ingbert
Größe des Friedhofes: ca. 17,84 ha
Anzahl der Grabstellen: ca. 6 925
Sitzplätze in der Trauerhalle: 154
Adresse:
Sportplatzstr. 1, 66386 St. Ingbert
Größe des Friedhofes: ca. 4,01 ha
Anzahl der Grabstellen: ca. 2 621
Sitzplätze in der Trauerhalle: 48
Adresse:
Friedhofstr. 43, 66386 St. Ingbert
Größe des Friedhofes: ca. 1,42 ha
Anzahl der Grabstellen: ca. 769
Sitzplätze in der Trauerhalle: 26
Adresse:
Rheinstr. 50, 66386 St. Ingbert
Größe des Friedhofes: ca. 2,05 ha
Anzahl der Grabstellen: ca. 1 502
Sitzplätze in der Trauerhalle: 55
Adresse:
Am Friedhof 3, 66386 St. Ingbert
Größe des Friedhofes: ca. 1,31 ha
Anzahl der Grabstellen: ca. 694
Sitzplätze in der Trauerhalle: 40
Öffnungszeiten der Friedhöfe:
Alle Friedhöfe sind durchgehend.
Sommerzeit von 1. April bis 15. Oktober
Montag bis Freitag Öffnung 07.30 Uhr Schließung 20.00 Uhr
Sa./So. und Feiertag Öffnung 10.00 Uhr Schließung 20. 00 Uhr
Winterzeit von 16. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag Öffnung 07.30 Uhr Schließung 16.00 Uhr
Sa./So. und Feiertag Öffnung 10.00 Uhr Schließung 16. 00 Uhr
nur der Waldfriedhof darf zu folgenden Zeiten befahren werden:
montags und dienstags 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
samstags 10.00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zufahrt über den Parkplatz “ In der Kohldell“
Gehbehinderten mit Schwerbehindertenausweis Kennzeichen „G“ oder „aG“ wird zusätzlich die Möglichkeit geboten, den Waldfriedhof zu befahren:
mittwochs 8.00 Uhr bis 11:00 Uhr
Zufahrt über den Parkplatz „In der Kohldell“
Der Waldfriedhof ist an Feiertagen und Allerheiligen für Autos geschlossen.
Alle anderen Friedhöfe der Stadt St. Ingbert dürfen nicht befahren werden.
Folgende Regeln sind zu beachten:
1. Nur die Hauptwege mit ausreichender Breite dürfen befahren werden
2. Das Fahrzeug muss seitlich, ohne dabei die Anlagen zu beschädigen, abgestellt werden.
3. Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht überschreiten. Hupen ist verboten.
4. Beschädigungen der Anlagen werden auf Kosten des Schädigers instandgesetzt.
Den Anweisungen des Friedhofpersonals ist Folge zu leisten.
Gräber
Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag bei Körperbeisetzungen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) und bei Urnenbeisetzungen ein Nutzungsrecht für die Dauer von 15 Jahren verliehen wird. Der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte auf weitere 5, 10, 15 oder 20 Jahre möglich.
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt und nur für die Dauer der Ruhefrist des Verstorbenen abgegeben werden. Nutzungsrechte können an ihnen nicht erworben werden.
Kindergrabstätten werden als Reihengrabstätten auf unbestimmte Zeit vergeben. Bei nachgewiesener Pflege wird nach Ablauf der Ruhefrist die Nutzungszeit stillschweigend verlängert. Erst durch schriftlichen Antrag auf Auflösung der Grabstätte durch die Hinterbliebenen erlischt das Recht an dieser Grabstätte. Der Erwerb einer Kindergrabstätte ist auch für Föten und Totgeborene zulässig.
Grabstätten für Fehl-, Totgeburten und Föten werden als Gemeinschaftsgrabstätte vorgehalten. Sie werden der Reihe nach vergeben. Die Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätten erfolgen durch die Stadt St. Ingbert.
Grabarten
Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von zwei Särgen und zusätzlich bis zwei Urnen
Grabnutzungsgebühr: 1.736,80 €
Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von vier Särgen und zusätzlich bis vier Urnen.
Grabnutzungsgebühr: 2.908,– €
Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von zwei Särgen und zusätzlich bis zwei Urnen
Grabnutzungsgebühr: 1.736,80 €
Pflegekosten für die Grabstätte: 1.008,– €
Jede Grabstätte besteht aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist und einer umliegenden Wiese, die von der Stadtgärtnerei gemäht wird.
Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von vier Särgen und zusätzlich bis vier Urnen
Grabnutzungsgebühr: 3.113,– €
Pflegekosten für die Grabstätte: 1.680,– €
Jede Grabstätte besteht aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist und einer umliegenden Wiese, die von der Stadtgärtnerei gemäht wird.
Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von zwei Särgen und zusätzlich bis zwei Urnen
Grabnutzungsgebühr: 1.736,80 €
Pflegekosten für die Grabstätte: 1.008,– €
Das Grab muss lediglich mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden. Die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt.
Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von vier Särgen und zusätzlich bis vier Urnen
Grabnutzungsgebühr: 3.113,– €
Pflegekosten für die Grabstätte: 1.680,– €
Das Grab muss lediglich mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden. Die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt.
Verlängerung des Nutzungsrechtes möglich.
Nutzungsdauer auf 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung
Beisetzung eines Sarges.
Grabnutzungsgebühr 1.347,20 €
Pflegekosten für die Grabstätte: 672,– €
Keine Verlängerung möglich.
Die Beisetzung findet ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden.
Reihengrabstätten als Erdbestattung werden nicht auf dem Alten Friedhof angeboten.
Nutzungsdauer auf 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung eines Sarge.
Grabnutzungsgebühr 1.397,60 €
Keine Verlängerung möglich.
Reihengrabstätten für Erdbestattungen werden nicht auf dem Alten Friedhof angeboten.
Nutzungsrecht 15 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von bis zu vier Urnen,
Grabnutzungsgebühr: 756,–€.
Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
Nutzungsrecht 15 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von bis zu vier Urnen.
Grabnutzungsgebühr: 756,–€
Pflegekosten für die Grabstätte: 630,– €
Das Grab muss lediglich mit einem Kreuz, einem Grabmal oder einer Grabplatte gekennzeichnet werden. Die Grünfläche wird komplett von der Stadtgärtnerei gepflegt.
Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
Nutzungsrecht 15 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung zwischen 1 – 3 Urnen, abhängig von der Größe der Überurne.
Grabnutzungsgeebühr: 1.154,–€,
Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Nutzungsrecht 15 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung von zwei Urnen möglich.
Grabnutzungsgebühr: 968,–€
Pflegekosten für die Grabstätte: 440,00 €
Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich.
Nutzungsdauer auf 15 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung einer Urne,
Grabnutzungsgebühr 619,— €,
Keine Verlängerung möglich
Nutzungsdauer auf 15 Jahre ab dem Tag der Beisetzung.
Beisetzung einer Urne.
Grabnutzungsgebühr 619,— €
Pflegekosten für die Grabstätte: 470,– €
Die Beisetzung findet ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Grabnutzungsgebühr 501,– €,
Urnengemeinschaftsgräber werden je nach Bedarf angelegt. Es können bis 80 Urnen, je nach Örtlichkeit, beigesetzt werden. Der Grabplatz im Urnengemeinschaftsgrab wird für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Gestaltung und Unterhaltung der Grabstätte erfolgt durch die Stadt.