Nachhaltigkeitsbeauftragte
Die Ehrenamtlichen Nachhaltigkeitsbeauftragten der Stadt St. Ingbert
Satzung der Mittelstadt St. Ingbert (Auszug):
Die Mittelstadt St. Ingbert hat sich als Biosphärenstadt zum Ziel gesetzt, das Thema nachhaltige Stadtentwicklung voranzutreiben, da dies die zentrale Zukunftsaufgabe für die heutige Generation und für künftige Generationen ist.
Der Stadtrat versteht nachhaltige Stadtentwicklung als Querschnittsaufgabe an den Schnittstellen Umweltschutz und Lebensqualität, klimagerechte Energieversorgung und Mobilität, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Städtebau, Kultur, Bildung und Soziales, wirtschaftliche Entwicklung und solide Haushalte.
Aus diesen Gründen wird vom Stadtrat eine Beauftragte/ein Beauftragter für Nachhaltigkeit bestellt.
Die oder der Beauftragte knüpft an den St. Ingberter Agenda 21 -Prozess, der 1998 gestartet wurde, an und orientiert sich an den 17 Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNESCO vom September 2015. Sie/Er greift Vorschläge der Diskussion von „Stadt für Alle“ auf. Die oder der Beauftragte transformiert die globalen Ziele der Agenda 2030 auf die kommunale Ebene St. Ingberts und entwickelt im Dialog mit Bürgerinnen/Bürgern und Arbeitsgruppen mittel- und langfristige kommunale Ziele für St. Ingbert. Planungshorizonte sind hier die Jahre 2030 und 2050.
Die/der Beauftragte ist verpflichtet, dem Stadtrat jährlich einen Bericht abzugeben. Die Verwaltung ist verpflichtet, mit der/dem Beauftragten zusammenzuarbeiten und sie/ihn bei der Planung von Projekten rechtzeitig einzubeziehen. Die oder der Beauftragte kann für die Ausschüsse und den Stadtrat zu den einzelnen auf der Tagesordnung stehenden Projekte bzw. Planungen Stellungnahmen abgeben.
Die Verwaltung stellt der/dem Beauftragten für Nachhaltigkeit ein Budget zur Verfügung
Am 12.4.2022 wurden vom Stadtrat einstimmig gewählt: