Die Aufgabe der Kommune zur Straßenunterhaltung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich aus dem Bundesfernstraßengesetz jedoch länderspezifisch für das Saarland das Saarländische Straßengesetz. Im Saarländischen Straßengesetzes wird die Kommune zum Straßenbaulastträger für die Gemeindestraßen und ist somit im Rahmen der Amtspflicht für die Unterhaltung ihrer Straßen zuständig.
Hierzu werden die Straßen in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Zur Dokumentation steht eine
Straßendatenbank zu Verfügung. Die Länge des Straßennetzes der Stadt Sankt Ingbert beträgt ca. 230km.