Abfall
Abfallbewirtschaftung und Abfallentsorgung: für eine saubere Stadt St. Ingbert
Abfallkalender 2024 für St. Ingbert
Hier finden Sie die Abfallkalender für das Jahr 2024. Bitte klicken Sie zum Download auf Ihren Bereich.
- Bezirk I Jan bis Juni 2024 pdf | 672 kB
- Bezirk I Juli bis Dez 2024 pdf | 672 kB
- Bezirk II Jan bis Juni 2024 pdf | 684 kB
- Bezirk II Juli bis Dez 2024 pdf | 684 kB
- Bezirk III Jan bis Juni 2024 pdf | 684 kB
- Bezirk III Juli bis Dez 2024 pdf | 683 kB
- Bezirk IV Jan bis Juni 2024 pdf | 672 kB
- Bezirk IV Juli bis Dez 2024 pdf | 671 kB
- Hassel Jan bis Juni 2024 pdf | 669 kB
- Hassel Juli bis Dez 2024 pdf | 669 kB
- Oberwürzbach Jan bis Juni 2024 pdf | 669 kB
- Oberwürzbach Juli bis Dez 2024 pdf | 669 kB
- Rentrisch Jan bis Juni 2024 pdf | 670 kB
- Rentrisch Juli bis Dez 2024 pdf | 670 kB
- Rohrbach Jan bis Juni 2024 pdf | 671 kB
- Rohrbach Juli bis Dez 2024 pdf | 671 kB
Ökomobil-Tourenplan
Was kann abgegeben werden?:
Sonderabfall-Kleinmengen (Polituren, Chemikalien, Lösungsmittel usw. aus privaten Haushalten können am Okomobill abgegeben werden. Gewicht pro Anlieferung max. 50 kg Gebindegröße max. 30 Liter oder 30 x 30 cm
Wo?:
Parkplatz beim Mühlwaldstadion, Kaiserstraße 245
Wann?:
Freiteg, 17. 11. 2023, 12 bis 16 Uhr
Samstag, 16. 12. 2023, 10 bis 14 Uhr
Gelber Sack / Gelbe Tonne
Gelb ist die Erkennungsfarbe des Dualen Systems in Deutschland. Der gelbe Sack bzw. die gelbe Tonne gehört zum Dualen System. Duales System bezeichnet die privatwirtschaftlich organisierte und über Lizenzentgelte finanzierte haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Bezeichnung „Dual“ liegt darin begründet, dass die privatwirtschaftlich organisierten Gesellschaften als zweites System neben der bereits bestehenden öffentlichen Abfallentsorgung über Städte bzw. Landkreise eingeführt wurden. Hintergrund ist die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung, die die Wirtschaft erstmals verpflichtete ihrer Produktverantwortung nachzukommen und in Umlauf gebrachte Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und zu verwerten.
Neben der kommunalen Müllabfuhr gibt es daher ein weiteres Abfuhr-System, das sich um die Abholung der Gelben Säcke kümmert. Die Abfuhr des gelben Sacks ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Verpackungsverordnung seit 1991 und Verpackungsgesetz ab 2019) privatwirtschaftlich organisiert und fällt in die Zuständigkeit der sogenannten Dualen Systeme. Der gelbe Sack finanziert sich daher auch nicht über die kommunale Abfallgebühr sondern über Lizenzentgelte, die beim Kauf verpackter Produkte bereits im Kaufpreis enthalten sind. Zur Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen trägt somit jeder von uns sein Scherflein beim Kauf von verpackten Waren bei.
Die Dualen Systeme sind die Auftraggeber für das Einsammeln der Verpackungsabfälle in St. Ingbert und schreiben diese Leistungen in regelmäßigen Abständen neu aus. Die Stadt St. Ingbert ist in diesem Szenario lediglich Abstimmungspartner und hat keinerlei Einfluss auf Auftragsvergabe und Abwicklung der Dienstleistung.
Mit der Beschaffung, Verteilung und Abholung der gelben Wertstoffsäcke ist seit Januar 2024 die Fa. RMG Rohstoffmanagement GmbH beauftragt. Sie ist der richtige Ansprechpartner bei Reklamationen und Fragen zum Gelben Sack.
RMG Rohstoffmanagement GmbH
Erbacher Straße 23
65343 Eltville am Rhein
Hotline: 0 800 400 600 5
e-mail: gelbe-tonne.saarpfalz@rmg-gmbh.de
ist das Duale System „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, Edmund Rumpler Straße 7, 51149 Köln; Web: www.gruener-punkt.de; (Tel. 02203 937-0).
In den Gelben Sack gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Das sind zum Beispiel Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien wie Getränkekartons, Tetra Pak’s, etc.
Beispielhaft gehören in den Gelben Sack:
Kunststoffverpackungen
- Tragetaschen, -beutel
- Beschichtetes Einwickelpapier
- Einwegflaschen aus Kunststoff und PET
- Farbeimer aus Kunststoff (leer)
- Folienbeutel (z. B. von Cornflakes, Müsli)
- Kaffeekapseln aus Kunststoff, Aluminium oder Verbund aus Kunststoff/Aluminium
- Kleinportionsverpackungen (z. B. Milchdöschen)
- Nachfüllpackungen
- Gemüse- und Obstnetze
- Plastikbecher und Plastikdosen (z.B. Jogurt-, Margarine-, Quarkbecher, Cremedosen)
- Plastikflaschen für Lebensmittel, Körperpflege-, Putz-, Spül- und Waschmittel
(z.B. Ketchup-, Dusch-, Shampooflaschen) - Plastiktuben (z.B. Zahnpastatuben)
- Plastiktüten und Einwickelfolien
- Tütenverpackungen (z.B. Nudel- und Suppentüten)
- Styroporverpackungen
Verbundverpackungen
- Verpackungen aus Verbundmaterial
- Milch- und Saftkartons (z.B. Tetra Pak)
- Vakuumverpackungen (z.B. für Kaffee)
- Geschäumte Verpackungen und Styroporchips
- Obst- und Gemüsebehältnisse aus Styropor
- Arzneimittelblister
Metall- und Aluminiumverpackungen
- Aluminiumdeckel, Alufolie, Aluschalen
- Dosen aus Weißblech oder Aluminium
(z.B. Getränkedosen ohne Pfand, Keksdosen, Konservendosen, Milchdosen, Spraydosen) - Farb- und Lackdosen (vollständig entleert)
- Farbeimer aus Weißblech (vollständig entleert)
- Schraubdeckel aus Metall und Kronkorken
- Tierfutterdosen aus Weißblech oder Aluminium
Bitte beachten:
- Abfälle nicht ineinander stapeln oder verwickeln, da sonst eine Sortierung nicht möglich ist.
- Verschiedene Materialien bitte vorher voneinander trennen (z. B. Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher) da sie sonst nicht verwertbar sind.
NICHT in den Gelben Sack gehören:
z.B.
- Hartkunststoffe, z.B. Eimer, Kisten, Kanister, Wassertonnen, Haushaltswannen, Wäschekörbe, Gießkannen, Gartenmöbel, Spielsachen wie Bobby-Cars
- Folien aus Polyethylen oder Polypropylen, z.B. Einschweiß- und Schrumpffolien, Silo- und Abdeckplanen, Einwickelfolie für Grünfutter, Stretchfolien
- Nicht verwertbare Gegenstände aus Kunststoff, Verbundmaterial und Styropor, die keine Verpackung sind, z.B. Rohre, Schläuche, Fußmatten
- Getränkedosen mit Pfand
- Gegenstände aus Metall oder Aluminium, die keine Verpackung sind, z.B. Eisenrohre, Pfannen, Töpfe, Draht
- Teile von Autos, Mopeds und Motorrädern
Termine online
Hier finden Sie den Abfallkalender für die Einbindung in Ihr Handy oder Ihren digitale Kalender sowie Online-Termine für das Wertstoffzentrum und die Kompostieranlage St. Ingbert.
Sperrmüll
Der Sperrmüll wird in St. Ingbert individuell nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt und entsorgt. Hierfür wird eine Gebühr von 15,00 € pro Termin erhoben. Die zu entsorgende Menge darf bis zu 4 m³ pro Termin betragen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, kleinere Mengen (bis zu 2 m³) beim Wertstoffzentrum kostenfrei zu entsorgen.
Sie möchten einen Termin zur Sperrmüll-Abholung vereinbaren? Bitte rufen Sie uns an!
Die Sperrmüll-Hotline
Andrea Lindegaard
Anträge und Satzungen
- Satzung über die Benutzung der städtischen Kompostieranlage pdf | 18 kB
- Satzung über die Benutzung des Wertstoffzentrums St. Ingbert pdf | 23 kB
- Abfallwirtschaftsatzung St. Ingbert pdf | 69 kB
- Abfallgebührensatzung pdf | 22 kB
- Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS) pdf | 146 kB
- Abfallgebührenhöhensatzung 2019 pdf | 269 kB
- An-, Ab-, Ummeldungen pdf | 158 kB
- Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Biotonne pdf | 27 kB
- SEPA-Einzugsermächtigung pdf | 27 kB
Welcher Müll wohin?
Für viele Dinge, die wir nicht mehr brauchen, gibt es die unterschiedlichsten Entsorgungsmöglichkeiten.
Der ABBS hat Ihnen hierzu für den täglichen Gebrauch eine Auflistung zusammengestellt, an der Sie sich orientieren können.
Infos zur Mülltrennung
Unter https://www.muelltrennung-wirkt.de finden Sie Informationen zur korrekten Mülltrennung.
Struktur und Organisation der Abfallentsorgung in St. Ingbert
Der Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS) ist seit 2016 für die Organisation und Durchführung der Abfallentsorgung in St. Ingbert zuständig.
Sowohl die Restmüllgefäße (Kleingefäße 120 l und 240 l sowie Großgefäße 770 l und 1.100 l) als auch die Biotonne (120 l-Gefäß) werden verwogen. Die Abfallgebühr wird aufgrund des Gewichts berechnet. Dies sorgt dafür, dass alle Abfallerzeuger eine verursachergerechte, nachvollziehbare Entsorgungsgebühr zahlen.
Um zu vermeiden, dass fast leere Müllgefäße unnötigerweise herausgestellt werden, gilt die Regelung, dass sowohl für die Rest- als auch die Biomülltonne jede mit einer Menge unter 5 kg befüllte Tonne automatisch mit einem Entleerungsgewicht von 5 kg erfasst und berechnet wird.
Um Gebühren zu sparen, wird in solchen Fällen seitens des ABBS angeraten, nur gut gefüllte Gefäße mit Füllmengen über 5 kg zur Entleerung bereitzustellen und ggf. den ein oder anderen Abfuhrtermin auszulassen. Hierdurch ist zu erwarten, dass sich die Zahl der regelmäßig zu leerenden Gefäße verringert. Das kann zur Gebührenstabilität beitragen.
Durch das konsequente Verwiegen der angedienten Abfallmengen haben die St. Ingberter Bürger die Möglichkeit, die Höhe Ihrer Abfallgebühren durch Abfallvermeidung, konsequentes Trennen und recyceln von Verpackungen und Wertstoffen selbst zu steuern. Unterstützt wird dieses Bemühen durch eine Reihe von Angeboten zum Recyceln verschiedenster Stofffraktionen über das Wertstoffzentrum, die Blaue Papiertonne, den gelben Sack für Verkaufsverpackungen, die Depotcontainer für Altglas und Papier, Pappe und Kartonagen, wie auch die Kompostieranlage der Stadt St. Ingbert zur Aufnahme von Hecken- und Grünschnitt.
Über das Recycling von Wertstoffen, für die Verwertungserlöse zu erzielen sind, derzeit insbesondere Papier aus der blauen Papiertonne, aber auch Metalle aller Art, und Elektrogeräte beim Wertstoffzentrum in St. Ingbert kann ein Beitrag zur Gebührenstabilität geleistet werden. Entsprechende Wertstoffe sollten daher aussortiert und konsequent den städtischen Sammelsystemen bzw. dem Wertstoffzentrum angedient werden.
Individuelle Änderungen wie An-, Ab-, Ummeldungen, Eigentumswechsel beim Gefäßbestand, Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Biotonne können vom Grundstückseigentümer beim ABBS beantragt werden.
Sie möchten eine Änderung in Bezug auf die Abfallentsorgung vornehmen? Bitte kontaktieren Sie uns!
Die Rahmenbedingungen der St. Ingberter Abfallentsorgung mit Durchführung der Rest-, Bio- und Sperrmüllabfuhr, der Sammlung von Problemabfällen, der Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten, dem Betrieb des Wertstoffzentrums, dem Betrieb der Kompostieranlage einschließlich der Gebührengestaltung sind in den Dokumenten unter „Anträge und Satzungen“ geregelt.
Entsorgungsmöglichkeiten und Service vor Ort
Der Sperrmüll wird in St. Ingbert individuell nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort abgeholt und entsorgt. Für diese Abfuhr wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. Die zu entsorgende Menge darf bis zu 4 m³ betragen.
- Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr bereitstehen.
- Sie sollten Ihn am besten am Vorabend am Straßenrand bereitstellen.
- Den Sperrmüll gut sichtbar und platzsparend am Grundstück, falls möglich an der Gehwegkante, andernfalls am anfahrbaren Straßenrand aufstellen.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Sperrmüll nicht in Einfahrten und auf Privatgrundstücken steht.
- Fußgänger, Rollstuhlfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer sollten nicht behindert werden.
- Bitte achten Sie darauf, dass der Sperrmüll nicht verrutschen kann.
- Halten Sie die angemeldete Sperrmüll-Menge bitte ein.
- Der bereitgestellte Sperrmüll darf nicht mit anderen Materialien (z. B. Baustoffen) vermischt sein.
- Nicht abgefahrene Gegenstände bitte spätestens am nächsten Tag (bis 20 Uhr) entfernen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, kleinere Mengen (bis zu 2 m³) beim Wertstoffzentrum kostenfrei zu entsorgen.
Sie möchten einen Termin zur Sperrmüll-Abholung vereinbaren? Bitte kontaktieren Sie uns!
Als Sperrmüll können Gegenstände entsorgt werden, die üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen werden – also Hausratsgegenstände und Wohnungsmöbel, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen.
Dazu zählen z. B.:
- Couch, Sessel, Sofa
- Regale, Schränke
- Stühle, Tische, Teppiche
- Kinderwagen, große Spielgeräte
- Gardinenstangen
- Fahrräder, Gartenmöbel
- Bettgestelle, Matratzen
Nicht mitgenommen werden:
- Elektrogeräte – z. B. Fernseher, Kühlschränke und Waschmaschinen – diese können am Wertstoffzentrum kostenlos abgegeben oder über einen speziellen Service des ABBS gegen eine Kostenpauschale vor Ort abgefahren werden
- Bauschutt, Baustellenabfälle (z. B. Bauholz, Bodendielen, Deckenplatten, Paneelen, Isolierung, Laminat, Badkeramik)
- Bodenbeläge (z. B. PVC, Laminat, Parkettböden,Teppichböden)
- Reifen und andere Autoteile
- Gegenstände, die mit dem Gebäude oder dem Grundstück fest verbunden sind, wie z. B. Türen, Fenster, Deckenverkleidungen, Vertäfelungen, Sanitäreinrichtungen, Zäune
- Wertstoffe, wie Kartons, Grünabfälle
Organische Küchen- und Gartenabfälle, die nicht an Ort und Stelle kompostiert werden, gehören in die Biotonne. Bioabfälle lassen sich nicht nur energetisch verwerten, sondern zusätzlich als Kompost auch noch stofflich nutzen. Dies macht sie zu einer besonders wertvollen Ressource, die das Klima und die Umwelt schont.
Wohin damit?
Für die Bioabfälle stellt der ABBS den Haushalten die 120-Liter-Biotonne zur Verfügung, die alle zwei Wochen entleert wird.
Was gehört hinein:
Eierschalen, Kaffeefilter, Brotreste, Laub und Unkraut, Obst- und Gemüseabfälle, Rasen- und Strauchschnitt (zerkleinert), Schnittblumen, Teebeutel, Speisereste (auch gekochte), Wurst- und Käsereste (ohne Verpackung)
Was gehört nicht hinein:
Alufolien, Asche, Plastikfolien und Plastiktaschen, Restabfälle aller Art, Staubsaugerbeutel, Kunststoff- und Plastiktüten (auch nicht als kompostierbar bezeichnete), Verpackungen, Zigarettenreste, Störstoffe, wie Plastikbeutel, Restabfall und Verpackungen erschweren eine Verwertung und führen zu zusätzlichen Kosten. Enthält die Biotonne Störstoffe, bleibt sie ungelehrt stehen und muss entweder für den nächsten Leerungstermin nachsortiert werden oder als Restabfall entleert werden.
Weitere Hinweise zur Biotonne:
- Benutzen Sie keine (!) Plastiktüten zum Einpacken der Bioabfälle. Auch Bioabfallbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, gehören nicht in die Biotonne. Wickeln Sie die Bioabfälle stattdessen in Zeitungspapier oder Papiertüten ein.
- Legen Sie auch den Boden der Tonne mit Zeitungen aus.
- Lassen Sie Grasschnitt erst antrocknen, bevor Sie ihn in die Biotonne geben.
- Stellen Sie die Biotonne im Sommer an einen schattigen Ort.
- Stellen Sie die Biotonne im Winter in einen frostgeschützten Raum.
Garten und Grünabfall:
Für größere Mengen an Garten- und Grünabfälle, wie z. B. Baum-, Ast-, oder Heckenschnitt, Laub etc. steht die Kompostieranlage der Stadt St. Ingbert am Waldfriedhof zur Verfügung.
Tipps und Infos zum Handling der Abfalltonnen im Winter
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt kann es passieren, dass der Abfall in der Biotonne am Boden und an den Tonnenrändern festfriert. Die Tonne kann dann möglicherweise nicht komplett geleert werden.
Um ein solches Festfrieren von Abfällen zu vermeiden, empfiehlt der ABBS, den Boden der Biotonne mit kleinen Zweigen oder zusammengeknülltem Zeitungspapier auszulegen. Feuchte Küchen- und Gartenabfälle wie Kaffeefilter, Gemüsereste oder Laub sollten in Zeitungspapier gewickelt werden. Das verhindert ein Festfrieren am Tonnenrand. Nach Möglichkeit sollte die Biotonne bis am Morgen vor der Leerung frostfrei untergestellt werden, zum Beispiel im Keller oder der Garage. Dasselbe gilt für die Restmülltonne, wenn über diese ebenfalls feuchter Abfall entsorgt wird.
Der ABBS weist darauf hin, dass in St. Ingbert nur der Abfall berechnet wird, der tatsächlich entsorgt wird. Festgefrorener Müll, der nach der Leerung in der Tonne verbleibt, wird bei der Gebührenberechnung nicht berücksichtigt.
Neben der Nutzung der jedem Haushalt kostenfrei zur Verfügung stehenden blauen Papiertonne, werden Papier, Pappe und Kartonagen auch über ein in ganz St. Ingbert verteiltes Netz von Sammelcontainern erfasst.
In letzter Zeit kam es mehrfach zu Beschwerden der Papierverwerter über die mangelhafte Qualität der Altpapieranlieferungen aus St. Ingbert. Offensichtlich landen verstärkt Fremd- und Abfallmaterialien wie Glas, Holz, Kunststoffe, Folien, etc. in den öffentlichen Papierdepotcontainern wie auch in den Papiertonnen. Verwertung und Nutzung der in St. Ingbert gesammelten Papierfraktion werden hierdurch erheblich erschwert. Zusätzliche Kosten für Aussortierung und Entsorgung und damit einhergehende geringere Erlöse sind die Folge. Dies kann sich negativ auf die Abfallgebühren auswirken.
Um eine möglichst problemlose, umfassende und nachhaltige Nutzung dieses Sammelsystems sicherzustellen, gilt es bei der Befüllung der Papiercontainer wie auch der Papiertonne einige Grundsätze zu beachten:
Was gehört hinein?
Sauberes und trockenes Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten, Kataloge, Prospekte, Schreibblöcke, Schulhefte, Bücher, Schreibpapier, Büroaltpapier, Kartons und Pappschachteln (möglichst zusammengefaltet und zerkleinert zur Volumenreduzierung), Wellpappe und Packpapier, Papiertüten und sonstige Papierverpackungen ohne Verunreinigungen,
Was gehört nicht hinein?
Tapeten, Hygienepapiere, sonstiges stark verschmutztes Papier, Verbundverpackungen wie Blister, Saft- und Milchtüten, sonstige Verbundstoffe, Folien, Plastiktüten, Kohle- und Pergamentpapier, Küchentücher aus Zellstoff, imprägniertes oder beschichtetes Papier, Fotopapier, Glas
Tipps zum Befüllen
Vor Befüllung der Container und Papiertonnen mit Kartonagen, Kartons und sonstigen voluminösen Papp- bzw. Papierbehältnissen sollten diese entsprechend zerkleinert und zusammengefaltet werden, um den verfügbaren Containerraum optimal ausnutzen zu können. Nicht zerkleinerte Kartons und Kartonagen führen zu einer raschen Blockade der Container und einer scheinbaren Vollfüllung mit entsprechenden Problemen für die nachfolgenden Papieranlieferer. Eine optimale Ausnutzung der Containervolumina ist dann nicht möglich und viele Kartonnagen wie auch Pappe und Papier landen neben den Containern. Dies führt vielerorts zu einem unschönen und unsauberen Erscheinungsbild, welches die Hemmschwelle für weitere wilde Müllablagerungen und Verschmutzungen stark herabsetzt.
Es ist nicht zulässig, Papier, Kartonagen und sonstige Wertstoffe oder gar Abfälle neben die bzw. ins Umfeld der Container zu stellen. Ein solches Verhalten der illegalen Müllablagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche konsequent geahndet wird. Der ABBS wird daher verstärkt Kontrollen an den Containerstandorten wie auch bei der Abfuhr der Papiertonnen durchführen. Falsch befüllte Papiertonnen werden konsequent stehengelassen und illegale Müllablagerung an den Depotcontainern zur Anzeige gebracht.
Sind die Container gefüllt, sollte der nächste Standplatz oder ggf. das Wertstoffzentrum zur Entsorgung angefahren werden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
- achten Sie auf eine ordnungsgemäße Befüllung Ihrer Papiertonne wie auch der Papiercontainer im öffentlichen Bereich. Eine saubere, fremdstofffreie und effektive Papiersammlung trägt durch Ihre Verwertungserlöse zur Stabilisierung und Reduzierung der Abfallgebühren in St. Ingbert bei.
- zerkleinern bzw. falten Sie Ihre Kartonagen vor der Befüllung in die Papiercontainer, damit weniger Luft und mehr Papier im Container verbleibt. Hierdurch unterstützen Sie den ABBS und auch die nachfolgenden Anlieferer, denen weiterhin Platz zur Befüllung bleibt, danken es Ihnen.
- Missbräuchliche Nutzung der Depotcontainer oder der Papiertonne melden Sie bitte dem ABBS oder der Stadtverwaltung.
Verhaltensregeln und Infos für das Wertstoffzentrum und die Kompostieranlage der Stadt St. Ingbert
- Das Wertstoffzentrum und die Kompostieranlage der Stadt St. Ingbert stehen nur St. Ingberter Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
- Anlieferung für Privatpersonen nur mit Termin nach vorheriger Anmeldung im Internet.
- Ingberter Bürger ohne Internetzugang können den ABBS weiterhin telefonisch unter 06894/13 – 313, 341, 342 kontaktieren.
- Die Terminvergabe gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in St. Ingbert.
- Bitte Ihre Buchungsbestätigung, die Sie bei der Anmeldung erhalten, gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
- Bei der Anlieferung mehrerer Abfallfraktionen am Wertstoffzentrum sollten diese unbedingt vorsortiert sein, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
- Grünschnitt jeglicher Art und Menge wird am Wertstoffzentrum nicht mehr angenommen. Die Abgabe ist auf der Kompostieranlage am Waldfriedhof nach Terminvereinbarung möglich.
- Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Wertstoffzentrum
Dudweilerstraße 19
66386 St. Ingbert
Telefon: +49 6894 13-608
Das Wertstoffzentrum der Stadt St. Ingbert in der Dudweilerstraße stellt einen wichtigen Bestandteil des örtlichen Abfallwirtschaftskonzepts dar.
Hier können unsere Bürger zahlreiche Wertstoffe in haushaltsüblichen Mengen bequem abgeben und einer geordneten und fachgerechten Verwertung zuführen.
Gesammelt werden: Batterien, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Sperrmüll (bis zu 2 Kubikmeter am Tag), Papier, Altkleider und vieles mehr. Auch Bauschutt, gemischte Bauabfälle (sofern diese keine gefährlichen und nachweispflichtigen Materialien bzw. Stoffe enthalten), Glas, Reifen sowie Altholz aus dem Baubereich werden in haushaltsüblichen Mengen gegen eine Gebühr angenommen. Für größere Mengen an Wert- und Abfallstoffen z. B. aus Haushaltsauflösungen, umfangreichen Um- und Renovierungsarbeiten etc. sollte auf die privaten Dienstleistung der ortsansässigen oder ortsnahen Abfallentsorgungsfachbetriebe zurückgegriffen werden.
Das Thema „Recycling und Wiederverwertung“ hat beim Wertstoffzentrum oberste Priorität. Somit wird das Netz von aufgestellten Wertstoffcontainern im öffentlichen Raum sowie die Papierabfuhr mittels blauer Tonne durch eine zentrale Anlaufstelle, das Wertstoffzentrum St. Ingbert, ergänzt.
Kompostieranlage
Die Stadt St. Ingbert verfügt über eine eigene Kompostieranlage, die sich am Waldfriedhof, In der Lauerswiese 20, befindet. Gartenabfälle, wie Grün-, Hecken- und Baumschnitt gehören in erster Linie auf die Kompostieranlage oder den eigenen Komposthaufen und nicht in die Biotonne.
Unsere Bürger profitieren in zweierlei Hinsicht von diesem Angebot: Auf der einen Seite ist die Entsorgung der bei der Gartenarbeit anfallenden Abfälle gesichert, auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, im Gegenzug hochwertigen Kompost als Bodenverbesserer und Dünger zu erwerben.
Bitte beachten Sie, dass für unsere Kompostieranlage im Winter andere Öffnungszeiten gelten als im Sommer.
Öffnungszeiten Sommerzeit (01.04. – 31.10.):
Mo, Di, Do: 08:00 Uhr – 11:30 Uhr + 12:15 Uhr – 18:00 Uhr
Mi: 08:00 Uhr – 11:30 Uhr + 12:15 Uhr – 18:00 Uhr
Sa: 10:00 Uhr – 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Winterzeit (01.11. – 31.03.):
Mo, Di, Do: 08:00 Uhr – 11:30 Uhr + 12:15 Uhr – 18:00 Uhr
Mi: 08:00 Uhr – 11:30 Uhr + 12:15 Uhr – 16:00 Uhr
Sa: 10:00 Uhr – 14:00 Uhr
Sie haben nicht die Möglichkeit, Ihre Elektrogroßgeräte zum Wertstoffzentrum zu bringen?
In diesem Fall bietet der ABBS jeweils dienstags oder donnerstags einen kostenpflichtigen Service für die Abholung und Abfuhr vor Ort an. Gegen eine Gebühr von 15,- € für jeweils 2 Großgeräte können Sie diesen in Anspruch nehmen. Üblicherweise ist dieses Entgelt direkt bei der Abholung zu entrichten.
Sie möchten einen Termin zur Elektrogeräte-Abholung vereinbaren? Bitte kontaktieren Sie uns!