Straßenbau

Der Hauptaufgabenbereich der Abteilung Straßen umfasst den Bau und die Unterhaltung der Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen. Der Schwerpunkt ist hier die Verkehrssicherungspflicht als Straßenbaulastträger die den ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrsinfrastruktur voraussetzt.

Allgemein

Zur Unterhaltung der Gehweg- und Fahrbahnflächen gehören auch die Verkehrszeichen, Markierungen, Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung und die Ingenieurbauwerke.

Durch regelmäßige Straßenkontrollen wird dieser Amtspflicht Rechnung getragen. Bei Ingenieur-bauwerken ist es notwendig alle 5 Jahre eine Hauptprüfung von einem Sachverständigen durchführen zulassen.

Eine weitere Aufgabe ist die Zustimmung für Kabel- Leitungsträger im Rahmen des Zustimmungs-verfahren nach rechtlichen Vorgaben.

Für die Öffnung von Verkehrsflächen entlang von privaten Gebäuden bzw. Grundstücken ist die Abteilung Straßen Ansprechpartner.

Ebenso für die kostenpflichtige Straßenreinigung, die jedoch vom Bauhof der Stadt durchgeführt wird.

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