Behindertenbeauftragte
Kommunaler Behindertenbeauftragter
Für die Stadt St. Ingbert ist die Integration von Menschen mit einer Behinderung eine große, aktuelle und zukünftige Herausforderung. Die Integration von behinderten Menschen ist für die Stadt St. Ingbert ein kommunales Leitmotiv.
Der Behindertenbeauftragte berät die Stadt bei allen Fragen, die behinderte Menschen betreffen. Er ist das Bindeglied zwischen den städtischen Gremien, der Stadtverwaltung und den behinderten Mitbürgern in St. Ingbert.
Antrag Auf Anerkennung Einer Behinderung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Familie und Soziales helfen Ihnen bei Fragen zur Antragsstellung gerne weiter.
Sie erhalten Unterstützung
- bei der Antragsstellung auf Anerkennung einer Behinderung
bei der Antragsstellung wegen Verschlimmerung
bei Geltendmachung einer weiteren Behinderung
bei der Weiterleitung von Anträgen an das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz
bei der Beantragung einer Wertmarke für die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs (Antragsvoraussetzungen : Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung von mindestens 70%)
Behindertenparkplätze
Die Stadt St. Ingbert bietet für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen, für Blinde und für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, Behindertenparkplätze an.
Diese Parkplätze dürfen nur von behinderten Menschen und ihren Begleitpersonen benutzt werden. Um den Missbrauch zu verhindern, muss ein Behindertenparkausweis sichtbar in der Windschutzscheibe hinterlegt werden.
Behindertenparkausweis
Folgende Antragsvoraussetzungen sind erforderlich:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkmal AG (außergewöhnlich gehbehindert) oder BI (blind)
Den Behindertenparkausweis erhalten Sie kostenlos bei der Abteilung Verkehr.