Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität (61)
Leitung:
Raffaella Del Fa
Hier finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren der Mittelstadt St. Ingbert. Ein Bebauungsplan regelt, was, wo und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einer Gemeinde oder einer Stadt.
Nr. 1008.03 „CISPA Innovation Campus Alte Schmelz“ (Aufstellungsbeschluss: 07.12.2020)
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 19 ha und befindet sich im Westen des Stadt-teils St. Ingbert Mitte. Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Forschungs- und Gewerbecampus. Dienstleistungen, insbesondere im IT-Bereich, sollen im Geltungsbereich dominieren. Zudem sollen bereits bestehende Kultur- und Freiraumnutzungen erhalten bzw. entwickelt werden. Längerfristiges Ziel ist es, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen aus dem produzierenden Bereich, die bis zur Nutzungsaufgabe Bestandsschutz haben, durch Dienstleistungsnutzungen zu ersetzen. Gleiches gilt langfristig auch für die vorhandenen Wohnnutzungen im nördlichen Bereich. Diese werden weiterhin als zulässige Nutzungen festgesetzt, können aber nach Nutzungsaufgabe ebenfalls im Rahmen der festgesetzten Urbanen Gebiete anderweitig genutzt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist daher eine dem historischen Standort angemessene Entwicklung des Quartiers anzustoßen, wo Forschung, Bildung, Verwaltung, Gewerbe, Kultur und Wohnen städtebaulich verträglich miteinander verzahnt werden.
Es ist sowohl vorgesehen, die Baustruktur durch Nachverdichtungen zu ergänzen als auch einen Teil der bestehenden Gewerbebetriebe perspektivisch zu ersetzen.
Nr. 1010.01 „Verbindungsstraße zwischen Weststraße und ehem. Neumanngelände“ (Aufstellungsbeschluss: 25.09.2024)
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1004.01 „Campus Süd“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines zentrumsnahen Innovationsstandortes auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma „Präzisionstechnik Neumann“ geschaffen. Im Rahmen des vorgenannten Bebauungsplanes wurde u.a. die Verkehrsanbindung des neu zu schaffenden Innovationsstandortes untersucht. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens hat sich ergeben, dass eine Anbindung des geplanten Campus mit verschiedenen verkhrstechnischen Maßnahmen im Bestandsnetz grundsätzlich möglich ist.
Bei diesen Untersuchungen wurden auch die Planungen/Entwicklungsabsichten im Bereich der Alten Schmelz (CISPA Innovation Campus Alte Schmelz) mit einbezogen.
Durch die Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen Weststraße L.I.O. 126R (Autobahnzubringer) und dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma „Präzisionstechnik Neumann“ (Straße „Am Güterbahnhof“) kann langfristig eine deutliche Entlastung des Bestandsnetztes, insbesondere auch der Saarbrücker Straße erzielt werden und der Innovationsstandort Campus Süd verkehrstechnisch besser angebunden werden.
Nr. 401.01 „Nahversorgung Mühlwald“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Das Plangebiet erstreckt sich über Flurstücke in der Gemarkung St. Ingbert und umfasst hauptsächlich Flächen des Parkplatzes Waldfriedhof im Bereich der Lauerswiese sowie weitere angrenzende Flächen. Beabsichtigt ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters sowie ergänzend die Errichtung einer Kindertagesstätte mit jeweils vier Krippen- und Kindergartengruppen.
Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt werden. Parallel muss eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Derzeit ist die Fläche des Geltungsbereiches im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 401b „Am Waldfriedhof“ von 1973 als Friedhofsfläche festgesetzt. Somit wird der vorgenannten Bebauungsplan für den Bereich des nun in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes geändert bzw. ersetzt.
Nr. 523.00 „Grubenweg“ (Aufstellungsbeschluss: 12.10.2021)
Das Plangebiet liegt süd-östlich der Gehnbachstraße und umfasst ca. 6,3 ha. Ziel und Zweck der Planung ist es, den Bereich hinsichtlich seiner zukünftigen Entwicklungen, Nach- und Umnutzungen sowie Erweiterungen bauleitplanerisch zu regeln. Dies betrifft sowohl bauliche Änderungen/Erweiterungen als auch Nutzungsänderungen. Insbesondere die derzeit noch unbebauten Bereiche sollen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, mit dem Bestand verträglich, geregelt werden.
Nr. Ro 11.01 „Auf der Platte II – Änderung“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich gelten derzeit die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. Ro 11c und Nr. Ro 11e „Auf der Platte II“, rechtsgültig seit 1988 bzw. 1997 sowie die dazugehörenden Örtlichen Bauvorschriften.
Bei der Änderung der Bebauungspläne soll die ursprüngliche Planungsabsicht, die Entwicklung eines Wohngebietes, beibehalten werden. Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll es vielmehr darum gehen, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und die Örtlichen Bauvorschriften dahingehend anzupassen, dass eine zeitgemäße ökologische und ökonomische Bebauung umgesetzt werden kann. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan ggf. um klimaschutzrelevante Festsetzungen ergänzt werden.
Seit den 80er Jahren haben sich die gestalterischen Vorstellungen und Möglichkeiten sowie die Bauvorschriften und Rahmenbedingungen zu ökologischem und ökonomischem Bauen erheblich verändert, so dass eine Anpassung der Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften relevant wird, um eine Bebauung der vorhandenen Baulücken ggf. besser unterstützen und neu initiieren zu können.
Nr. Ro 12.08 „Wohnen und Arbeiten im Stegbruch“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 hat der Stadtrat eine städtebauliche Studie zur Gesamtentwicklung in der Straße „Im Stegbruch“ im Stadtteil Rohrbach beschlossen. In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, ein auf dieser Studie aufbauendes Bauleitplanverfahren einzuleiten. Aufgrund der kleinteiligen Eigentümerstruktur vor Ort sowie der bisherigen Einstufung des Gebietes als Außenbereich beabsichtigt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt die Aufstellung eines Geltungsbereiches, der zunächst nur diejenigen Grundstücke beinhaltet, die aus fachlicher Sicht nicht als Außenbereich zu bewerten sind. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen als auch nicht störende gewerbliche Zwecke geschaffen werden.
Nr. Ro 1.01 „In den Königswiesen – Teiländerung“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Im Umfeld der Sportanlagen „In den Königswiesen“ besteht bereits seit geraumer Zeit ein räumlicher sowie planungsrechtlicher Anpassungsbedarf. Zum einen liegt dies mit dem Wunsch des dort ansässigen Tennisvereins TV 66 Rohrbach e.V. zusammen, die bestehenden Tennisplätze um zwei weitere Plätze zu erweitern. Da die gesamte Sportanlage nie planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan abgesichert war, soll der Bebauungsplan Nr. Ro 1 „In den Königswiesen“ um dieses Areal erweitert werden.
Zum anderen trifft der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. Ro 1 „In den Königswiesen“, dessen Geltungsbereich sich im unmittelbaren Umfeld der Sportanlagen befindet (Kahler Allee, Schwarzwaldstraße und weitere), Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, die teilweise im Dissens mit den tatsächlichen Nutzungen sowie den angrenzenden Nutzungen südlich des Wohngebietes stehen. Daher wird der Bebauungsplan sowohl erweitert als auch in Teilbereichen geändert.
Nr. Ro 12.07 Kita Stegbruch (Aufstellungsbeschluss: 12.10.2022)
Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte sowie der die Ansiedlung von Wohnnutzungen. Mit der geplanten Kindertagesstätte soll der für den Stadtteil Rohrbach bestehende Bedarf an KiTa- und Krippenplätzen nachhaltig abgedeckt werden. Das Plangebiet besitzt eine Fläche von rund 0,3 ha und liegt südlich der L 241 (Im Stegbruch) im Stadtteil Rohrbach. Das Plangebiet besitzt eine Fläche von rund 0,3 ha.
Nr. 38.03 Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II (Aufstellungsbeschluss: 01.06.2022)
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der baulichen Entwicklung eines langjährig bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes geschaffen werden. Dazu sollen die Nutzungen innerhalb des Plangebietes möglichst konfliktfrei mit den angrenzenden Nutzungen (vor allem der angrenzenden Wohnbereiche) zusammengeführt werden.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ende des Stadtteils Rohrbach zwischen Bahntrasse und BAB6 und hat eine Größe von ca. 22 ha.
Nr. Ow 9.01 „Am Feuerwehrgerätehaus – An der Ommersheimer Straße“ (Aufstellungsbeschluss: 25.04.2024)
Die Stadt beabsichtigt, die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Bereich „Kesselwald 4. Ahnung/ Ommersheimer Straße“ sowie im rückwärtigen Bereich die Schaffung eines kleinen Wohngebietes. Für die geplanten Entwicklungen müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierfür wurde das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Leitung:
Raffaella Del Fa