Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität (61)
Leitung:
Raffaella Del Fa
Hier finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren der Mittelstadt St. Ingbert. Ein Bebauungsplan regelt, was, wo und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einer Gemeinde oder einer Stadt.
Nr. 514.01 „Kohlenstraße zwischen Theresienstraße und Josefstaler Straße“ (Aufstellungsbeschluss: 27.02.2024)
Die Mittelstadt St. Ingbert beabsichtigt, die Verkehrsführung im Bereich der Innenstadt zu verändern, um Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umsetzen zu können. Konkret geht es darum, den Verkehr auf der Kohlenstraße neu zu organisieren und für den Zweirichtungsverkehr freizugeben. Durch die Öffnung der Kohlenstraße für den Zweirichtungsverkehr kann die Poststraße entlastet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, den fließenden Verkehr in der Poststraße neu zu ordnen und eine Radverkehrsführung zu integrieren. Damit die Kohlenstraße zwischen St. Barbara-Straße/Rickerstraße und Josefstaler Str./Ludwigstraße in Gegenrichtung geöffnet werden kann, muss in bestimmten Bereichen auch baulich in den bestehenden Straßenraum und die angrenzenden Grundstücke eingegriffen werden. Eine vom Ingenieurbüro Habermehl&Follmann ausgearbeitete Planung sieht vor, dass der bestehende Straßenraum insgesamt nach Norden hin umgebaut und verbreitet wird (u.a. zusätzliche Linksabbiegerspur). Hierfür müssen bestehende Grünflächen („Thume Eck“) und vorhandener Gebäudebestand (Hausnummer 6a) in Anspruch genommen werden. Es ist beabsichtigt, in der Grünfläche einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu realisieren.
Nr. 911c „An der Pulvermühle“ (Aufstellungsbeschluss: 23.03.2020)
Der Bebauungsplan ändert in Teilen den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 911a „An der Pulvermühle“. Die Fläche ist dort bislang als Mischgebiet und als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Zukünftig soll die Fläche als Urbanes Gebiet festgesetzt werden. Ziel des Bebauungsplans ist es sowohl den bestehenden Nutzungsmix planungsrechtlich besser abzubilden, als auch angrenzende schützenswerte Wohnnutzungen entsprechend durch Aktualisierung des zulässigen Nutzungskataloges zu berücksichtigen. Des Weiteren sollen verkehrliche Belange optimiert werden. Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ende der bestehenden Wohnbebauung entlang der Ensheimer Straße, direkt nördlich der A6 und ist rund 1,2 ha groß.
Nr. 1004.01 „Campus Süd“ (Aufstellungsbeschluss: 12.10.2022)
In der Mittelstadt St. Ingbert soll auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma „Präzisionstechnik Neumann“ im Stadtteil St. Ingbert-Mitte ein zentrumsnaher Innovationsstandort („Campus Süd“) mit den Nutzungen Dienstleistung, nicht störendes Gewerbe und Wohnen entwickelt werden. Die industrielle Nutzung des Geländes endete Anfang 2016 mit der Stilllegung der Produktion. Aufgrund seiner innenstadtnahen Lage bildet das Gelände eine wertvolle innerstädtische Fläche und verlangt in Folge der Aufgabe seiner Nutzung nach einem neuen Nutzungskonzept. Unmittelbar nördlich des Plangebietes findet sich zudem das Areal der „Alten Schmelz“ St. Ingbert. Mit dem „CISPA Innovation Campus Alte Schmelz“ ist hier bereits die Ansiedlung eines Forschungs- und Gewerbecampus“ vorgesehen. Die Entwicklung des innovativen „Campus Süd“ stellt eine ideale Ergänzung zu diesem dar. Das Gebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Stadtteils St. Ingbert-Mitte und grenzt im Norden direkt an die Straße „Am Güterbahnhof“ sowie im Süden an die Straße „Zur Schnapphahner Dell“ an. Das umfasst eine Fläche von ca. 4,0 ha.
Nr. 1008.01.02 „Drahtwerk Nord“ (Aufstellungsbeschluss: 07.12.2020)
Auf dem ca. 23 ha großen Plangebiet ist für ca. 12 ha eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Gemäß dem Aufstellungsbeschluss sollen die bestehenden, rechtskräftigen Bebauungspläne im Gebiet in Gänze ersetzt werden, da sich Entwicklungen innerhalb des Gebiets ergeben haben, die über die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne nicht mehr abgebildet sind. Die weiteren Flächen dienen der Erschließung und der Grünhaltung (Böschungsflächen). Das Plangebiet liegt unmittelbar nordwestlich an die Innenstadt angrenzend. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Dudweiler Straße im Süden, der Straße In den Schankgärten im Westen und Nordwesten, dem Hela-Profizentrum am Grubenweg bis in südliche Richtung zur Eisenbahnüberführung Grubenweg / Dudweiler Straße.
Nr. 1008.03 „CISPA Innovation Campus Alte Schmelz“ (Aufstellungsbeschluss: 07.12.2020)
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 19 ha und befindet sich im Westen des Stadt-teils St. Ingbert Mitte. Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Forschungs- und Gewerbecampus. Dienstleistungen, insbesondere im IT-Bereich, sollen im Geltungsbereich dominieren. Zudem sollen bereits bestehende Kultur- und Freiraumnutzungen erhalten bzw. entwickelt werden. Längerfristiges Ziel ist es, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen aus dem produzierenden Bereich, die bis zur Nutzungsaufgabe Bestandsschutz haben, durch Dienstleistungsnutzungen zu ersetzen. Gleiches gilt langfristig auch für die vorhandenen Wohnnutzungen im nördlichen Bereich. Diese werden weiterhin als zulässige Nutzungen festgesetzt, können aber nach Nutzungsaufgabe ebenfalls im Rahmen der festgesetzten Urbanen Gebiete anderweitig genutzt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist daher eine dem historischen Standort angemessene Entwicklung des Quartiers anzustoßen, wo Forschung, Bildung, Verwaltung, Gewerbe, Kultur und Wohnen städtebaulich verträglich miteinander verzahnt werden.
Es ist sowohl vorgesehen, die Baustruktur durch Nachverdichtungen zu ergänzen als auch einen Teil der bestehenden Gewerbebetriebe perspektivisch zu ersetzen.
Nr. 523.00 „Grubenweg“ (Aufstellungsbeschluss: 12.10.2021)
Das Plangebiet liegt süd-östlich der Gehnbachstraße und umfasst ca. 6,3 ha. Ziel und Zweck der Planung ist es, den Bereich hinsichtlich seiner zukünftigen Entwicklungen, Nach- und Umnutzungen sowie Erweiterungen bauleitplanerisch zu regeln. Dies betrifft sowohl bauliche Änderungen/Erweiterungen als auch Nutzungsänderungen. Insbesondere die derzeit noch unbebauten Bereiche sollen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, mit dem Bestand verträglich, geregelt werden.
Nr. Ro 29.01 „Wohnanlage Ehemalige TG-Halle“ (Aufstellungsbeschluss: 23.03.2023)
Das Gebäude der ehemaligen TG-Halle in der Sportplatzstraße 38 und 40 in Rohrbach wird nicht mehr genutzt. Um die vier Mehrfamilienhäuser mit jeweils acht Wohneinheiten realisieren zu können, muss das bestehende Gebäude auf dem Grundstück abgerissen werden. Die Umgebung ist ebenfalls überwiegend durch Wohnnutzung geprägt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha.
Nr. 12.07 Kita Stegbruch (Aufstellungsbeschluss: 12.10.2022)
Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte sowie der die Ansiedlung von Wohnnutzungen. Mit der geplanten Kindertagesstätte soll der für den Stadtteil Rohrbach bestehende Bedarf an KiTa- und Krippenplätzen nachhaltig abgedeckt werden. Das Plangebiet besitzt eine Fläche von rund 0,3 ha und liegt südlich der L 241 (Im Stegbruch) im Stadtteil Rohrbach. Das Plangebiet besitzt eine Fläche von rund 0,3 ha.
Nr. 38.03 Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II (Aufstellungsbeschluss: 01.06.2022)
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der baulichen Entwicklung eines langjährig bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes geschaffen werden. Dazu sollen die Nutzungen innerhalb des Plangebietes möglichst konfliktfrei mit den angrenzenden Nutzungen (vor allem der angrenzenden Wohnbereiche) zusammengeführt werden.
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ende des Stadtteils Rohrbach zwischen Bahntrasse und BAB6 und hat eine Größe von ca. 22 ha.
Leitung:
Raffaella Del Fa