Untere Bauaufsichtsbehörde (UBA)

Die Untere Bauaufsichtsbehörde unterstützt Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens durch umfangreiche Beratungen zu den bauordnungsrechtlichen Belangen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens von Bedeutung sind.

Schwerpunkte unserer Arbeit

  • Durchführung von Bauantragsverfahren zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Erteilung von Baugenehmigungen

 

  • Bearbeitung von Bauvoranfragen gem. § 76 Landesbauordnung (LBO)

 

  • Beratung von Bauherren und Planern im Bereich des öffentlichen Baurechts

 

  • Erlass bauaufsichtlicher Anordnungen (Baueinstellungen, Sicherungsverfügungen, Rückbauanordnungen, …)

 

  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und Beratung im Verfahren

 

Weitere Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde sind im Wesentlichen durch die Landesbauordnung und ergänzende Vorschriften gesetzlich geregelt.

Die Sachgebiete

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