Zuschuss Windelentsorgung

Zuwendung zur Entsorgung von Windeln

Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln

Die Stadt St. Ingbert gewährt für Familien eine freiwillige Zuwendung zur Entsorgung von Babywindeln. Die Zuwendung wird auf Antrag ab Geburt bzw. Zuzug nach St. Ingbert bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres in Höhe von 8,50 Euro pro Monat gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Vollendung des 2. Lebensjahres.

Zuwendung zur Entsorgung bei Inkontinenz

Die Stadt St. Ingbert gewährt für Personen die an Inkontinenz erkrankt sind eine freiwillige Zuwendung zur Entsorgung von Windeln in Höhe von maximal 60,– Euro pro Jahr. Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Hierfür ist ein Attest erforderlich, indem der Arzt die Krankheit bzw. den Beginn der Erkrankung bescheinigt.