A-
A+
Kontrast ändern


Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. RO 29.01 "Wohnanlage ehemalige TG-Halle" in der Mittelstadt St. Ingbert, Stadtteil Rohrbach

Kontakt:

Yvonne Volgger
Telefon: 06894/13326
Telefax: 06894/13333
yvolgger@st-ingbert.de

 

 

Besonderes Vorkaufsrecht für das „Umfeld Theodor-Jansen-Straße"

Kontakt:

Yvonne Volgger
Telefon: 06894/13326
Telefax: 06894/13333
yvolgger@st-ingbert.de

 

 

BEBAUUNGSPLAN „RO 38.03 INDUSTRIE UND TECHNOLOGIEPARK ROHRBACH SÜD II“ | hier: Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung

Ansprechpartner:
Dennis Becker
Telefon +49 6894 13 346
FAX +49 6894 13 333
E-Mail:dbecker@st-ingbert.de

 

 

Bebauungsplan Nr. Ro 12.07 „Kindergarten im Stegbruch“ | Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Ansprechpartner:
Dennis Becker
Telefon +49 6894 13 346
FAX +49 6894 13 333
E-Mail:dbecker@st-ingbert.de

 

 

Entsorgungsverband Saar, Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken

Tagesordnung für die Sitzung der Verbandsversammlung des EVS am Dienstag, 28.03.2023, Beginn: 10:30 Uhr

Tagungsort: EVS, Verw.-Gebäude, Untertürkheimer Str. 21, Saarbrücken

 

Öffentlicher Teil:

1        Genehmigung von Niederschriften

2        Beschlüsse

          2.1 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung

          2.2 Formelle Änderungen der Verbandssatzung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)

          2.3 Anhebung der Beiträge für Kleineinleiter

          2.4 Zentralisierung Wertstoff-Zentren-Stoffstrommanagement - inkl. Logistik

3        Informationen

          3.1 Sachstandsbericht BioMasseZentrum

4        Verschiedenes

 

Öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss

und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Vorentwurf Nr. 308.01 "Ehemaliges Hallenbad-Änderung"

Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06.09.2022 beschlossen hat, für den Bereich des ehemaligen Hallenbades aufgrund konkreter Ansiedlungsinteressen eine Überplanung des Areals durch einen Bebauungsplan vorzunehmen. Der bereits bestehenden rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 308 „Ehemaliges Hallenbad“ wird hierzu geändert und auf die aktuellen Ansiedlungsinteressen angepasst.

Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudekomplexen zur Umsetzung einer Hotelnutzung, wohnbaulicher Nutzungen sowie damit in Verbindung stehenden ergänzenden Nutzungen. Die erforderlichen Stellplätze sollen überwiegend in einer Tiefgarage sowie untergeordnet auch oberirdisch untergebracht werden.

Der Bebauungsplanvorentwurf Nr. 308.01 "ehemaliges Hallenbad-Änderung" umfasst das Areal zwischen dem Theodor-Heuss-Platz, dem Stadtpark und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung in der Gartenstraße. Die Fläche liegt zentral in innerstädtischer Lage und verkehrsgünstig unmittelbar an der B 40. Die Flächengröße beträgt ca. 1 ha.

Aufgrund der bereits sehr konkreten Planungen wird das Instrument des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gem. § 12 BauGB angewandt, um die Umsetzung der geplanten Nutzung im Detail regeln zu können und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Umsetzung entsprechend vollzogen wird.

Im Rahmen der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplans soll zudem von den Bestimmungen des § 13a in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch gemacht werden, da es sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen im Sinne einer Innenentwicklung handelt.

Im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Als Vorentwurf zum späteren rechtsverbindlichen Bebauungsplan wurde ein Bebauungs­vorschlag für das o. a. Gebiet erarbeitet.

Die gemäß § 3 (1) BauGB vorgesehene "Beteiligung der Öffentlichkeit" für den Bebauungs­plan Nr. 308.01 "ehemaliges Hallenbad-Änderung", wird in der Zeit vom

27.02.2023 bis einschl. 31.03.2023

durchgeführt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan, bestehende aus der Planzeichnung, Begründung, Textfestsetzung sowie den Gutachten unter der angegebenen Adresse öffentlich ausgelegt.

Hierbei werden in Form einer öffentlichen Sprechstunde der Öffentlichkeit u. a. die allge­meinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Der Öffentlichkeit wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Es können auch schriftliche Stellungnahmen eingereicht (per E-Mail: rdelfa@st-ingbert.de) oder während der Sprechstunden zur Niederschrift gebracht werden.

 

Ort und Zeit der öffentlichen Sprechstunde:

Rathaus St. Ingbert, Am Markt 12, Geschäftsbereich "Stadtentwicklung und Bauen", Abteilung 61 "Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität", 4. Obergeschoss, Zimmer 404, während der Dienststunden montags bis mittwochs 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Zudem können die Unterlagen gemäß § 3 (1) PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG hier eingesehen werden (siehe Anlagen PDFs).

Mit der Auslegung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).

St. Ingbert, 16. Februar 2023

gez.
Oberbürgermeister
Prof. Dr. Ulli Meyer

Downloads

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 1103.02 „Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg“ im Stadtteil St. Ingbert-Mitte gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 911c „An der Pulvermühle“ im Stadtteil St. Ingbert-Mitte

Kontakt:

Yvonne Volgger

Telefon: 06894/13326

Telefax; 06894/13333

yvolgger@st-ingbert.de

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich „Kohlenstraße 14 bis 26a" in St. Ingbert-Mitte

Öffentliche Bekanntmachung zu Abgaben-Dauerbescheiden

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. RO 38.02 „Gewerbegebiet Heckel-Villa“ im Stadtteil Rohrbach gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die DB Netz AG wird in Kürze ein Genehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Bau von Lärmschutzwänden im Abschnitt St. Ingbert einleiten.

Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. Ro 12.06 "Wohnquartier Am Stegbruch" im Stadtteil Rohrbach der Mittelstadt St. Ingbert

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 „Drahtwerk Nord“

Bekanntmachung Umlegungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industrie- und Technologie-park Rohrbach Süd II" der Mittelstadt St. Ingbert, Stadtteil Rohrbach, gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II" in Rohrbach

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich „Bereich zwischen Kohlenstraße und Kapellenstraße" in St. Ingbert-Mitte

Öffentliche Bekanntmachung der Abgaben-Dauerbescheide 2022 auf unserer Internetseite

Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1008.01.02 „Drahtwerk Nord“

Satzung der Stadt St. Ingbert über die Aufhebung des Sanierungsgebietes / der Sanierungssatzung „Innenstadt von St. Ingbert-Mitte“ in der Stadt St. Ingbert

Hier die Bekanntmachung zum Download.

Ansprechpartner

Alexander Bäsel
Telefon: 0 68 94 / 13 339
Telefax: 0 68 94 / 13 333
abaesel@st-ingbert.de

 

 

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße" der Mittelstadt St. Ingbert, Stadtteil Rohrbach, gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Hier die Bekanntmachung zum Download.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Yvonne Volgger

Telefon: 0 68 94 / 13 326
Telefax: 0 68 94 / 13 333
YVolgger@st-ingbert.de

 

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße"

Hier die Bekanntmachung zum Download.

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Yvonne Volgger

Telefon: 0 68 94 / 13 326
Telefax: 0 68 94 / 13 333
YVolgger@st-ingbert.de

 

 

Modernisierung der Verkehrsstation „Bahnhof Rohrbach“

Die DB Station&Service AG plant die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau der Verkehrsstation „Bahnhof Rohrbach“.

Bestandteil des Projektes ist der Ersatzneubau der bisherigen Personenunterführung, die lediglich dazu dient, die Gleise des Bahnhofes zu unterqueren. Im Zuge dieses Ersatzneubaus werden die Personenunterführung und der Mittelbahnsteig barrierefrei mittels Aufzüge erschlossen und die Treppenanlagen erneuert. Des Weiteren werden durch die Erneuerung der Personenunterführung die Beleuchtung und das Wegeleitsystem angepasst. Nach Abschluss der Arbeit werden die Personenunterführung, die aktuell den Zugang zum Mittelbahnsteig darstellt, und das restliche Empfangsgebäude abgerissen sowie der Lückenschluss zur Lärmschutzwand wiederhergestellt.

Die geplanten Baumaßnahmen erfordern die Durchführung eines planrechtlichen Genehmigungsverfahrens gem. § 18 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt. Vor Einreichung des Antrags ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Wegen der derzeitigen COVID-19-Pandemie kann diese leider nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.

In der Zeit vom 08.11.2021 bis 29.11.2021 besteht die Möglichkeit, auf einer Online-Plattform 
www.st-ingbert.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen.html zum Bauvorhaben wesentliche Informationen einzusehen.

Zudem sind die Beteiligungsunterlagen im selben Zeitraum im Rathaus St. Ingbert, Abteilung "Stadtentwicklung und Demografie", vor den Zimmern 401 - 404, 4. OG, zu den üblichen Dienstzeiten (Mo bis Mi von 8 – 16 Uhr, Do von 8 – 18 Uhr, Fr von 8 – 12 Uhr) ausgelegt. Ein Einsehen der Unterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminabsprache bitte mit Raffaella Del Fa, Tel. 06894 / 13-336, oder per Mail rdelfa@st-ingbert.de.

Bitte informieren Sie sich.

Ihre Rückfragen und Anmerkungen können Sie an die E-Mail-Adresse baukommunikation-rbmitte@deutschebahn.com bzw. an die nachfolgende postalische Adresse schicken.

DB Station&Service AG
z.Hd. Herrn Hans,
Am Hauptbahnhof 4 - 12
66111 Saarbrücken

Weitere Informationen zum Download als PDF

 

 

 

Amtliche Bekanntmachungen

Vorkaufsrechtesatzungen

Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1103.02 „Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" der Mittelstadt St. Ingbert gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich "Im Stegbruch", St. Ingbert, Stadtteil Rohrbach

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 29.04.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für folgende Grundstück in der Gemarkung Rohrbach:

 

Flur 3, Flurstücksnummer

707/3

 

Flur 4, Flurstücksnummer

900/9 (tlw.)

901/15 (tlw.)

901/12 (tlw.)

 

905/10 (tlw.)

906/7 (tlw.)

908/5

908/6 (tlw.)

910/7 (tlw.)

 

Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um die privaten Flurstücke im direkten Umfeld des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte. Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 2 Vorkaufsrecht 

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

 

 

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kontakt:

Alexander Bäsel

Telefon: 0 68 94 / 13 339

E-Mail: abaesel@st-ingbert.de

 

 

Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. Ro 38 "Gewerbegebiet Heckel Villa" der Mittelstadt St. Ingbert gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1008.03 „CISPA Innovation Campus Alte Schmelz“ der Mittelstadt St. Ingbert gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 1008.03 „CISPA Innovation Campus Alte Schmelz“ der Mittelstadt St. Ingbert gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 911c "An der Pulvermühle" der Mittelstadt St. Ingbert, Stadtteil St. Ingbert Mitte, gemäß § 2 Abs.1 BauGB sowie Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Kontakt

Raffaella Del Fa

Telefon: 0 68 94 / 13 336
Telefax: 0 68 94 / 13 333

 

Amtliche Bekanntmachung zum Entwurf zur Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau

Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen der Pressemitteilung in der Saarbrücker Zeitung vom 22.01.2020 sich das Veröffentlichungsdatum und der Veröffentlichungszeitraum zur Bekanntmachung des Entwurfs zur Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau geändert haben.


Bekanntmachung download

Kontakt

Kontakt

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich "Mühlwald"

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Mühlwald" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen.

 

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht

für den Bereich "Mühlwald"

 

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsblatt I S. 376) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 03. Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für die Grundstücke der Gemarkung St. Ingbert, Flur 19, Flurstück Nr.4557/75, 4555/7, 4555/5 und 4555/6.  Es handelt sich dabei um das Anwesen "Arthur-Kratzsch-Straße 5" sowie um das Anwesen "Gartenstraße 152".  Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 2 Vorkaufsrecht 

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

St. Ingbert, 18. Dezember 2019 

 

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

gez.

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

Kontakt

Infos zum download

EDEKA Geltungsbereich