Kontakt:
Yvonne Volgger
Telefon: 06894/13326
Telefax: 06894/13333
yvolgger@st-ingbert.de
Kontakt:
Yvonne Volgger
Telefon: 06894/13326
Telefax: 06894/13333
yvolgger@st-ingbert.de
Ansprechpartner:
Dennis Becker
Telefon +49 6894 13 346
FAX +49 6894 13 333
E-Mail:dbecker@st-ingbert.de
Ansprechpartner:
Dennis Becker
Telefon +49 6894 13 346
FAX +49 6894 13 333
E-Mail:dbecker@st-ingbert.de
Tagungsort: EVS, Verw.-Gebäude, Untertürkheimer Str. 21, Saarbrücken
Öffentlicher Teil:
1 Genehmigung von Niederschriften
2 Beschlüsse
2.1 Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und der Abfallgebührensatzung
2.2 Formelle Änderungen der Verbandssatzung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)
2.3 Anhebung der Beiträge für Kleineinleiter
2.4 Zentralisierung Wertstoff-Zentren-Stoffstrommanagement - inkl. Logistik
3 Informationen
3.1 Sachstandsbericht BioMasseZentrum
4 Verschiedenes
Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat in seiner Sitzung vom 06.09.2022 beschlossen hat, für den Bereich des ehemaligen Hallenbades aufgrund konkreter Ansiedlungsinteressen eine Überplanung des Areals durch einen Bebauungsplan vorzunehmen. Der bereits bestehenden rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 308 „Ehemaliges Hallenbad“ wird hierzu geändert und auf die aktuellen Ansiedlungsinteressen angepasst.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudekomplexen zur Umsetzung einer Hotelnutzung, wohnbaulicher Nutzungen sowie damit in Verbindung stehenden ergänzenden Nutzungen. Die erforderlichen Stellplätze sollen überwiegend in einer Tiefgarage sowie untergeordnet auch oberirdisch untergebracht werden.
Der Bebauungsplanvorentwurf Nr. 308.01 "ehemaliges Hallenbad-Änderung" umfasst das Areal zwischen dem Theodor-Heuss-Platz, dem Stadtpark und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung in der Gartenstraße. Die Fläche liegt zentral in innerstädtischer Lage und verkehrsgünstig unmittelbar an der B 40. Die Flächengröße beträgt ca. 1 ha.
Aufgrund der bereits sehr konkreten Planungen wird das Instrument des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gem. § 12 BauGB angewandt, um die Umsetzung der geplanten Nutzung im Detail regeln zu können und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Umsetzung entsprechend vollzogen wird.
Im Rahmen der vorliegenden Aufstellung des Bebauungsplans soll zudem von den Bestimmungen des § 13a in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Gebrauch gemacht werden, da es sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen im Sinne einer Innenentwicklung handelt.
Im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Als Vorentwurf zum späteren rechtsverbindlichen Bebauungsplan wurde ein Bebauungsvorschlag für das o. a. Gebiet erarbeitet.
Die gemäß § 3 (1) BauGB vorgesehene "Beteiligung der Öffentlichkeit" für den Bebauungsplan Nr. 308.01 "ehemaliges Hallenbad-Änderung", wird in der Zeit vom
27.02.2023 bis einschl. 31.03.2023
durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan, bestehende aus der Planzeichnung, Begründung, Textfestsetzung sowie den Gutachten unter der angegebenen Adresse öffentlich ausgelegt.
Hierbei werden in Form einer öffentlichen Sprechstunde der Öffentlichkeit u. a. die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Der Öffentlichkeit wird dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es können auch schriftliche Stellungnahmen eingereicht (per E-Mail: rdelfa@st-ingbert.de) oder während der Sprechstunden zur Niederschrift gebracht werden.
Ort und Zeit der öffentlichen Sprechstunde:
Rathaus St. Ingbert, Am Markt 12, Geschäftsbereich "Stadtentwicklung und Bauen", Abteilung 61 "Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität", 4. Obergeschoss, Zimmer 404, während der Dienststunden montags bis mittwochs 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Zudem können die Unterlagen gemäß § 3 (1) PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG hier eingesehen werden (siehe Anlagen PDFs).
Mit der Auslegung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).
St. Ingbert, 16. Februar 2023
gez.
Oberbürgermeister
Prof. Dr. Ulli Meyer
Downloads
Kontakt:
Yvonne Volgger
Telefon: 06894/13326
Telefax; 06894/13333
Kontakt
Dennis Becker
Telefon: 0 68 94 / 13 346
Telefax: 0 68 94 / 13 333
dbecker@st-ingbert.de
Kontakt
Dennis Becker
Telefon: 0 68 94 / 13 346
Telefax: 0 68 94 / 13 333
dbecker@st-ingbert.de
Kontakt
Dennis Becker
Telefon: 0 68 94 / 13 346
Telefax: 0 68 94 / 13 333
dbecker@st-ingbert.de
Kontakt:
Alexander Bäsel
Telefon: 0 68 94 / 13 339
Telefax: 0 68 94 / 13 333
Hier die Bekanntmachung zum Download.
Ansprechpartner
Alexander Bäsel
Telefon: 0 68 94 / 13 339
Telefax: 0 68 94 / 13 333
abaesel@st-ingbert.de
Hier die Bekanntmachung zum Download.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Yvonne Volgger
Telefon: 0 68 94 / 13 326
Telefax: 0 68 94 / 13 333
YVolgger@st-ingbert.de
Hier die Bekanntmachung zum Download.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Yvonne Volgger
Telefon: 0 68 94 / 13 326
Telefax: 0 68 94 / 13 333
YVolgger@st-ingbert.de
Bestandteil des Projektes ist der Ersatzneubau der bisherigen Personenunterführung, die lediglich dazu dient, die Gleise des Bahnhofes zu unterqueren. Im Zuge dieses Ersatzneubaus werden die Personenunterführung und der Mittelbahnsteig barrierefrei mittels Aufzüge erschlossen und die Treppenanlagen erneuert. Des Weiteren werden durch die Erneuerung der Personenunterführung die Beleuchtung und das Wegeleitsystem angepasst. Nach Abschluss der Arbeit werden die Personenunterführung, die aktuell den Zugang zum Mittelbahnsteig darstellt, und das restliche Empfangsgebäude abgerissen sowie der Lückenschluss zur Lärmschutzwand wiederhergestellt.
Die geplanten Baumaßnahmen erfordern die Durchführung eines planrechtlichen Genehmigungsverfahrens gem. § 18 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt. Vor Einreichung des Antrags ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Wegen der derzeitigen COVID-19-Pandemie kann diese leider nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.
In der Zeit vom 08.11.2021 bis 29.11.2021 besteht die Möglichkeit, auf einer Online-Plattform
www.st-ingbert.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen.html zum Bauvorhaben wesentliche Informationen einzusehen.
Zudem sind die Beteiligungsunterlagen im selben Zeitraum im Rathaus St. Ingbert, Abteilung "Stadtentwicklung und Demografie", vor den Zimmern 401 - 404, 4. OG, zu den üblichen Dienstzeiten (Mo bis Mi von 8 – 16 Uhr, Do von 8 – 18 Uhr, Fr von 8 – 12 Uhr) ausgelegt. Ein Einsehen der Unterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminabsprache bitte mit Raffaella Del Fa, Tel. 06894 / 13-336, oder per Mail rdelfa@st-ingbert.de.
Bitte informieren Sie sich.
Ihre Rückfragen und Anmerkungen können Sie an die E-Mail-Adresse baukommunikation-rbmitte@deutschebahn.com bzw. an die nachfolgende postalische Adresse schicken.
DB Station&Service AG
z.Hd. Herrn Hans,
Am Hauptbahnhof 4 - 12
66111 Saarbrücken
Weitere Informationen zum Download als PDF
Bekanntmachung Verlängerung Veränderung Pulvermühle
Bekanntmachung Verlängerung Veränderungsatzung Mühlwald
Öffentliche Bekanntmachung „Zwischen Ensheimer Gelöschund Steinkopfweg"
Kontakt
Yvonne Volgger
Telefon: 0 68 94 / 13 326
E-Mail: yvolgger@st-ingbert.de
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 29.04.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Grundstück in der Gemarkung Rohrbach:
Flur 3, Flurstücksnummer
707/3 |
Flur 4, Flurstücksnummer
900/9 (tlw.) | 901/15 (tlw.) | 901/12 (tlw.) |
| |
905/10 (tlw.) | 906/7 (tlw.) | 908/5 | 908/6 (tlw.) | 910/7 (tlw.) |
Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um die privaten Flurstücke im direkten Umfeld des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte. Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kontakt:
Alexander Bäsel
Telefon: 0 68 94 / 13 339
E-Mail: abaesel@st-ingbert.de
- Planungskonzeption mit Begründung
- Einstufung der Wertigkeit im Sinne des Naturschutzes und des Waldgesetzes
Kontakt:
Alexander Bäsel
Telefon: 0 68 94 / 13 339
E-Mail: abaesel@st-ingbert.de
Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen der Pressemitteilung in der Saarbrücker Zeitung vom 22.01.2020 sich das Veröffentlichungsdatum und der Veröffentlichungszeitraum zur Bekanntmachung des Entwurfs zur Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau geändert haben.
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Mühlwald" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen.
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht
für den Bereich "Mühlwald"
Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsblatt I S. 376) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 03. Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für die Grundstücke der Gemarkung St. Ingbert, Flur 19, Flurstück Nr.4557/75, 4555/7, 4555/5 und 4555/6. Es handelt sich dabei um das Anwesen "Arthur-Kratzsch-Straße 5" sowie um das Anwesen "Gartenstraße 152". Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
St. Ingbert, 18. Dezember 2019
Mittelstadt St. Ingbert
gez.
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister