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Bestandteil des Projektes ist der Ersatzneubau der bisherigen Personenunterführung, die lediglich dazu dient, die Gleise des Bahnhofes zu unterqueren. Im Zuge dieses Ersatzneubaus werden die Personenunterführung und der Mittelbahnsteig barrierefrei mittels Aufzüge erschlossen und die Treppenanlagen erneuert. Des Weiteren werden durch die Erneuerung der Personenunterführung die Beleuchtung und das Wegeleitsystem angepasst. Nach Abschluss der Arbeit werden die Personenunterführung, die aktuell den Zugang zum Mittelbahnsteig darstellt, und das restliche Empfangsgebäude abgerissen sowie der Lückenschluss zur Lärmschutzwand wiederhergestellt.
Die geplanten Baumaßnahmen erfordern die Durchführung eines planrechtlichen Genehmigungsverfahrens gem. § 18 AEG beim Eisenbahn-Bundesamt. Vor Einreichung des Antrags ist eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Wegen der derzeitigen COVID-19-Pandemie kann diese leider nicht als Präsenzveranstaltung abgehalten werden.
In der Zeit vom 08.11.2021 bis 29.11.2021 besteht die Möglichkeit, auf einer Online-Plattform
www.st-ingbert.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen.html zum Bauvorhaben wesentliche Informationen einzusehen.
Zudem sind die Beteiligungsunterlagen im selben Zeitraum im Rathaus St. Ingbert, Abteilung "Stadtentwicklung und Demografie", vor den Zimmern 401 - 404, 4. OG, zu den üblichen Dienstzeiten (Mo bis Mi von 8 – 16 Uhr, Do von 8 – 18 Uhr, Fr von 8 – 12 Uhr) ausgelegt. Ein Einsehen der Unterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminabsprache bitte mit Raffaella Del Fa, Tel. 06894 / 13-336, oder per Mail rdelfa@st-ingbert.de.
Bitte informieren Sie sich.
Ihre Rückfragen und Anmerkungen können Sie an die E-Mail-Adresse baukommunikation-rbmitte@deutschebahn.com bzw. an die nachfolgende postalische Adresse schicken.
DB Station&Service AG
z.Hd. Herrn Hans,
Am Hauptbahnhof 4 - 12
66111 Saarbrücken
Weitere Informationen zum Download als PDF
Bekanntmachung Verlängerung Veränderung Pulvermühle
Bekanntmachung Verlängerung Veränderungsatzung Mühlwald
Öffentliche Bekanntmachung „Zwischen Ensheimer Gelöschund Steinkopfweg"
Kontakt
Yvonne Volgger
Telefon: 0 68 94 / 13 326
E-Mail: yvolgger@st-ingbert.de
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 29.04.2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Grundstück in der Gemarkung Rohrbach:
Flur 3, Flurstücksnummer
707/3 |
Flur 4, Flurstücksnummer
900/9 (tlw.) | 901/15 (tlw.) | 901/12 (tlw.) |
| |
905/10 (tlw.) | 906/7 (tlw.) | 908/5 | 908/6 (tlw.) | 910/7 (tlw.) |
Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich um die privaten Flurstücke im direkten Umfeld des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte. Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kontakt:
Alexander Bäsel
Telefon: 0 68 94 / 13 339
E-Mail: abaesel@st-ingbert.de
- Planungskonzeption mit Begründung
- Einstufung der Wertigkeit im Sinne des Naturschutzes und des Waldgesetzes
Kontakt:
Alexander Bäsel
Telefon: 0 68 94 / 13 339
E-Mail: abaesel@st-ingbert.de
Es wird darauf hingewiesen, dass entgegen der Pressemitteilung in der Saarbrücker Zeitung vom 22.01.2020 sich das Veröffentlichungsdatum und der Veröffentlichungszeitraum zur Bekanntmachung des Entwurfs zur Neufassung der Verordnung über das Biosphärenreservat Bliesgau geändert haben.
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Mühlwald" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen.
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht
für den Bereich "Mühlwald"
Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsblatt I S. 376) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 03. Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für die Grundstücke der Gemarkung St. Ingbert, Flur 19, Flurstück Nr.4557/75, 4555/7, 4555/5 und 4555/6. Es handelt sich dabei um das Anwesen "Arthur-Kratzsch-Straße 5" sowie um das Anwesen "Gartenstraße 152". Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
St. Ingbert, 18. Dezember 2019
Mittelstadt St. Ingbert
gez.
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister