Integrationsbeirat
FAQ Integrationsbeirat
Wahlberechtigt/Wählbar ist, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Ausländer/in, Eingebürgerte/r, Spätaussiedler/in ist oder als Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt in Deutschland erworben hat,
- am Wahltag 18 Jahre alt oder älter ist und
- seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 08.08.2026) in der Mittelstadt St. Ingbert den Hauptwohnsitz hat.
Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt (Abteilung Zentrale Dienste) beantragen. Dafür ist ein Nachweis mitzubringen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Nachweis über Spätaussiedler-Eigenschaft).
Nicht wahlberechtigt/wählbar sind:
- Angehörige des diplomatischen und konsularischen Korps,
- Personen, die aufgrund eines Truppenstationierungsvertrages von politischer Betätigung ausgeschlossen sind,
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber, denen der Aufenthalt in St. Ingbert lediglich zur Durchführung ihres Asylverfahrens vorläufig gestattet ist.
Die Wahlberechtigten, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben
(d.h. Ausländer/innen, Eingebürgerte, Spätaussiedler/innen und Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt in Deutschland erworben haben), müssen eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt beantragen.
Wahlberechtigte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen bis spätestens 16. Oktober 2026 beim Wahlamt die Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist zusammen mit einer Kopie der Einbürgerungsurkunde oder des Nachweises über die Spätaussiedlereigenschaft persönlich bei der Abteilung Zentrale Dienste einzureichen.
(Öffnungszeiten: Mo-Mi 08:00-16:00 Uhr, Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00-12:00 Uhr)
Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu wählen:
- am Wahltag persönlich im Wahllokal
- per Briefwahl im Briefwahl-Lokal im kleinen Sitzungssaal des Rathauses
- per Briefwahl (per Post)
Am 8. November von 08:00 bis 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses.
Bereits vom 22. Oktober bis 6. November kann man im kleinen Sitzungssaal seine Stimme abgeben. Die hierfür vorgesehen Öffnungszeiten sind wie folgt:
- Montag bis Mittwoch 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
- Freitag 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
- Freitag 06.11.2026 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bitte Wahlbenachrichtigung und Ausweis mitbringen!
Downloads
- Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Integrationsbeirates pdf | 50 KB
- Bekanntmachung des Wahltages und Einreichung von Wahlvorschlägen für den Integrationsbeirat pdf | 660 KB
- Aufnahme in das Wählerverzeichnis (Anlage 7) pdf | 985 KB
- Satzung für den Integrationsbeirat der Mittelstadt St. Ingbert pdf | 95 KB