Es kann entweder als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber (Anlage 1a „Wahlvorschlag Einzelbewerber“) oder gemeinsam mit anderen Personen auf einer nationalen, multinationalen, politischen oder kulturellen Liste (Wählergruppe) (Anlage 1 „Wahlvorschlag“) kandidiert werden.
Ein Wahlvorschlag einer Wählergruppe darf höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber umfassen. Für jeden Wahlvorschlag unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelbewerbung oder eine Liste handelt müssen 24 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen eingereicht werden.
Jede wahlberechtigte Person darf durch ihre Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.