Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität (61)
Leitung:
Raffaella Del Fa
Hier finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren der Mittelstadt St. Ingbert. Ein Bebauungsplan regelt, was, wo und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einer Gemeinde oder einer Stadt.
Nr. 1008.03 „CISPA Innovation Campus Alte Schmelz“ (Aufstellungsbeschluss: 07.12.2020)
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 19 ha und befindet sich im Westen des Stadt-teils St. Ingbert Mitte. Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Forschungs- und Gewerbecampus. Dienstleistungen, insbesondere im IT-Bereich, sollen im Geltungsbereich dominieren. Zudem sollen bereits bestehende Kultur- und Freiraumnutzungen erhalten bzw. entwickelt werden. Längerfristiges Ziel ist es, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen aus dem produzierenden Bereich, die bis zur Nutzungsaufgabe Bestandsschutz haben, durch Dienstleistungsnutzungen zu ersetzen. Gleiches gilt langfristig auch für die vorhandenen Wohnnutzungen im nördlichen Bereich. Diese werden weiterhin als zulässige Nutzungen festgesetzt, können aber nach Nutzungsaufgabe ebenfalls im Rahmen der festgesetzten Urbanen Gebiete anderweitig genutzt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist daher eine dem historischen Standort angemessene Entwicklung des Quartiers anzustoßen, wo Forschung, Bildung, Verwaltung, Gewerbe, Kultur und Wohnen städtebaulich verträglich miteinander verzahnt werden.
Es ist sowohl vorgesehen, die Baustruktur durch Nachverdichtungen zu ergänzen als auch einen Teil der bestehenden Gewerbebetriebe perspektivisch zu ersetzen.

Nr. 1010.01 „Verbindungsstraße zwischen Weststraße und ehem. Neumanngelände“ (Aufstellungsbeschluss: 25.09.2024)
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1004.01 „Campus Süd“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines zentrumsnahen Innovationsstandortes auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma „Präzisionstechnik Neumann“ geschaffen. Im Rahmen des vorgenannten Bebauungsplanes wurde u.a. die Verkehrsanbindung des neu zu schaffenden Innovationsstandortes untersucht. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens hat sich ergeben, dass eine Anbindung des geplanten Campus mit verschiedenen verkhrstechnischen Maßnahmen im Bestandsnetz grundsätzlich möglich ist.
Bei diesen Untersuchungen wurden auch die Planungen/Entwicklungsabsichten im Bereich der Alten Schmelz (CISPA Innovation Campus Alte Schmelz) mit einbezogen.
Durch die Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen Weststraße L.I.O. 126R (Autobahnzubringer) und dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma „Präzisionstechnik Neumann“ (Straße „Am Güterbahnhof“) kann langfristig eine deutliche Entlastung des Bestandsnetztes, insbesondere auch der Saarbrücker Straße erzielt werden und der Innovationsstandort Campus Süd verkehrstechnisch besser angebunden werden.

Nr. Ro 11.01 „Auf der Platte II – Änderung“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich gelten derzeit die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. Ro 11c und Nr. Ro 11e „Auf der Platte II“, rechtsgültig seit 1988 bzw. 1997 sowie die dazugehörenden Örtlichen Bauvorschriften.
Bei der Änderung der Bebauungspläne soll die ursprüngliche Planungsabsicht, die Entwicklung eines Wohngebietes, beibehalten werden. Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll es vielmehr darum gehen, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und die Örtlichen Bauvorschriften dahingehend anzupassen, dass eine zeitgemäße ökologische und ökonomische Bebauung umgesetzt werden kann. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan ggf. um klimaschutzrelevante Festsetzungen ergänzt werden.
Seit den 80er Jahren haben sich die gestalterischen Vorstellungen und Möglichkeiten sowie die Bauvorschriften und Rahmenbedingungen zu ökologischem und ökonomischem Bauen erheblich verändert, so dass eine Anpassung der Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften relevant wird, um eine Bebauung der vorhandenen Baulücken ggf. besser unterstützen und neu initiieren zu können.

Nr. Ro 12.08 „Wohnen und Arbeiten im Stegbruch“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 hat der Stadtrat eine städtebauliche Studie zur Gesamtentwicklung in der Straße „Im Stegbruch“ im Stadtteil Rohrbach beschlossen. In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, ein auf dieser Studie aufbauendes Bauleitplanverfahren einzuleiten. Aufgrund der kleinteiligen Eigentümerstruktur vor Ort sowie der bisherigen Einstufung des Gebietes als Außenbereich beabsichtigt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt die Aufstellung eines Geltungsbereiches, der zunächst nur diejenigen Grundstücke beinhaltet, die aus fachlicher Sicht nicht als Außenbereich zu bewerten sind. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen als auch nicht störende gewerbliche Zwecke geschaffen werden.

Nr. Ro 1.01 „Sportanlagen In den Königswiesen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025)
Im Umfeld der Sportanlagen „In den Königswiesen“ besteht bereits seit geraumer Zeit ein räumlicher sowie planungsrechtlicher Anpassungsbedarf. Zum einen liegt dies mit dem Wunsch des dort ansässigen Tennisvereins TV 66 Rohrbach e.V. zusammen, die bestehenden Tennisplätze um zwei weitere Plätze zu erweitern. Zum anderen wurde die gesamte Sportanlage nie planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan abgesichert. Daher soll der Bebauungsplan Nr. Ro 1.01 „Sportanlagen . In den Königswiesen“ aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan soll ausschließlich die Sportanlagen im Bereich „Königswiesen“ umfassen und planungsrechtlich regeln bzw. sichern.

Einleitung Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. Ro 1 „Königswiesen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025)
Der seit 19. Dezember 1966 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. RO 1 „Königswiesen“ in St. Ingbert-Rohrbach ist bis auf einzelne noch vorhandene Baulücken vollständig erschlossen und entwickelt. Gerade im Zuge des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes der Stadt St. Ingbert erfolgte auch eine Überprüfung der bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne. Insbesondere auch aufgrund der Baulandmobilisierung und hierzu im Widerspruch stehenden einschränkenden bzw. nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen älterer Bebauungspläne sowie örtlichen Bauvorschriften erfolgt die Aufhebung des vorliegenden Bebauungsplanes.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes und die dazugehörige örtliche Bauvorschrift wird die planungsrechtliche Situation zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt. Somit wird dennoch gewährleistet, dass sich eine Bebauung der derzeit noch vorhandenen Baulücken in die Eigenart der Umgebung einfügt. Gleichzeitig kann aber eine den heutigen Baustandards entsprechende Bebauung einfacher realisiert werden (z.B. sind heute aufgrund energetischer Bauweise andere Geschosshöhen erforderlich).
Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Nr. Ow 9.01 „Am Feuerwehrgerätehaus – An der Ommersheimer Straße“ (Aufstellungsbeschluss: 25.04.2024)
Die Stadt beabsichtigt, die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Bereich „Kesselwald 4. Ahnung/ Ommersheimer Straße“ sowie im rückwärtigen Bereich die Schaffung eines kleinen Wohngebietes. Für die geplanten Entwicklungen müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierfür wurde das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Einleitung Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. Ow 6 „In der Ortslage“ und Nr. OW 6a „Im Etzelchen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025)
Der seit 1965 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. OW 6 „In der Ortslage“ in St. Ingbert – Oberwürzbach sowie die seit 1981 rechtskräftige Teiländerung Nr. OW 6a „Im Etzelchen“ wurde aufgrund in der Vergangenheit gestellter Bauanfragen sowie der Überprüfung aller potentiellen Wohnbauflächen im Rahmen der Erstellung des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes hinsichtlich seiner Notwendigkeit, seiner Aktualität und in Bezug auf zeitgemäßes Baurecht geprüft. Der Bebauungsplan sowie die Teiländerung werden den heutigen Ansprüchen, insbesondere im Umgang mit den in großen Teilbereichen des Bebauungsplanes liegenden Überschwemmungsflächen des Würzbaches nicht mehr gerecht. Auch die im Bereich der Teiländerung vorgesehene weitere Erschließung von Wohnbauflächen ist aufgrund der Topografie und Eigentumsverhältnisse perspektivisch nicht realisierbar.
Einerseits existieren Teilbereiche des Bebauungsplanes, die nach heutigem Kenntnisstand für eine Bebauung nicht mehr geeignet sind, andererseits haben sich Teilbereiche entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes entwickelt.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Situation deutlich vereinfacht und klargestellt. Zukünftig soll Baurecht nach § 34 BauGB gelten. Bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen werden dann nach dem Einfügegebot des § 34 BauGB bewertet.
Die durch die Aufhebung des Bebauungsplanes zurückgenommenen Wohngebietsflächen und damit verbundenen Wohneinheiten führen zu einer Verbesserung der Wohneinheitenbilanzierung im Stadtteil Oberwürzbach.
Da durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. OW6 und die Teiländerung Nr. OW6a auch Bereiche entstehen, die zukünftig dem Außenbereich zuzuordnen sind, kann die Aufhebung der beiden Bebauungspläne nicht im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und auch nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Die Aufhebung erfolgt im regulären Verfahren einschließlich Umweltbericht.

Bebauungsplan Nr. 1008.03 „Kulturelle Mitte Alte Schmelz“/ Teiländerung des Flächennutzungsplanes – Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und zugleich die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 1008.03 „Kulturelle Mitte Alte Schmelz“ (vorher „CISPA Innovation Campus Alte Schmelz“) einschließlich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Internet bzw. die parallele Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Nachfolgend sind die Unterlagen des Bebauungsplanes und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
20260112_Bekanntmachung Offenlage-Alte Schmelz 1008.03
BP + FNP-Umweltbericht_1008.03
Kontakt:
Abteilung (61) – Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität
Leitung: Raffaella Del Fa
E-Mail: stadtentwicklung@st-ingbert.de
Telefon +49 6894 13 914
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 903a.01 „Teiländerung Verlängerte Albert-Weisgerber-Allee“ – Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 903a.01 „Teiländerung Verlängerte Albert-Weisgerber-Allee“ aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Veröffentlichung im Internet sowie öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nachfolgend sind die Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
BekanntmachgAufstOffenlage-903a.01
20251106_Planzeichnung_903a.01
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Abteilung (61) – Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität
Leitung: Raffaella Del Fa
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Telefon +49 6894 13 914
Einleitung Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. Ro 1 „Königswiesen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025)
Der seit 19. Dezember 1966 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. RO 1 „Königswiesen“ in St. Ingbert-Rohrbach ist bis auf einzelne noch vorhandene Baulücken vollständig erschlossen und entwickelt. Gerade im Zuge des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes der Stadt St. Ingbert erfolgte auch eine Überprüfung der bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne. Insbesondere auch aufgrund der Baulandmobilisierung und hierzu im Widerspruch stehenden einschränkenden bzw. nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen älterer Bebauungspläne sowie örtlichen Bauvorschriften erfolgt die Aufhebung des vorliegenden Bebauungsplanes.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes und die dazugehörige örtliche Bauvorschrift wird die planungsrechtliche Situation zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt. Somit wird dennoch gewährleistet, dass sich eine Bebauung der derzeit noch vorhandenen Baulücken in die Eigenart der Umgebung einfügt. Gleichzeitig kann aber eine den heutigen Baustandards entsprechende Bebauung einfacher realisiert werden (z.B. sind heute aufgrund energetischer Bauweise andere Geschosshöhen erforderlich).
Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Bekanntmachg Offenlage Aufhebg Ro1
20250826_Planzeichnung Aufhebung

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E-Mail: stadtentwicklung@st-ingbert.de
Telefon +49 6894 13 914
Einleitung Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. Ow 6 „In der Ortslage“ und Nr. OW 6a „Im Etzelchen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025)
Der seit 1965 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. OW 6 „In der Ortslage“ in St. Ingbert – Oberwürzbach sowie die seit 1981 rechtskräftige Teiländerung Nr. OW 6a „Im Etzelchen“ wurde aufgrund in der Vergangenheit gestellter Bauanfragen sowie der Überprüfung aller potentiellen Wohnbauflächen im Rahmen der Erstellung des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes hinsichtlich seiner Notwendigkeit, seiner Aktualität und in Bezug auf zeitgemäßes Baurecht geprüft. Der Bebauungsplan sowie die Teiländerung werden den heutigen Ansprüchen, insbesondere im Umgang mit den in großen Teilbereichen des Bebauungsplanes liegenden Überschwemmungsflächen des Würzbaches nicht mehr gerecht. Auch die im Bereich der Teiländerung vorgesehene weitere Erschließung von Wohnbauflächen ist aufgrund der Topografie und Eigentumsverhältnisse perspektivisch nicht realisierbar.
Einerseits existieren Teilbereiche des Bebauungsplanes, die nach heutigem Kenntnisstand für eine Bebauung nicht mehr geeignet sind, andererseits haben sich Teilbereiche entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes entwickelt.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Situation deutlich vereinfacht und klargestellt. Zukünftig soll Baurecht nach § 34 BauGB gelten. Bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen werden dann nach dem Einfügegebot des § 34 BauGB bewertet.
Die durch die Aufhebung des Bebauungsplanes zurückgenommenen Wohngebietsflächen und damit verbundenen Wohneinheiten führen zu einer Verbesserung der Wohneinheitenbilanzierung im Stadtteil Oberwürzbach.
Da durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. OW6 und die Teiländerung Nr. OW6a auch Bereiche entstehen, die zukünftig dem Außenbereich zuzuordnen sind, kann die Aufhebung der beiden Bebauungspläne nicht im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und auch nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Die Aufhebung erfolgt im regulären Verfahren einschließlich Umweltbericht.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Bekanntmachg Frühz Aufhebg OW6
20250910_Planzeichnung Aufhebung OW6+OW6a
20250910_Begründung Aufhebung OW6+OW6a

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Raffaella Del Fa