Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität (61)
Leitung:
Raffaella Del Fa
Hier finden Sie die aktuellen Bauleitplanverfahren der Mittelstadt St. Ingbert. Ein Bebauungsplan regelt, was, wo und wieviel auf einem Grundstück gebaut werden darf. Er ist ein wichtiges Instrument für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einer Gemeinde oder einer Stadt.
Nr. 903a.01 „Teiländerung Verlängerte Albert-Weisgerber-Allee“ (Aufstellungsbeschluss: 16.12.2025)
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 903a.01 „Teiländerung Verlängerte Albert-Weisgerber-Allee“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt bis zu 46 Wohneinheiten auf einem privaten Grundstück im Bereich der St-Fidelis-Straße geschaffen werden. Hierfür wurde ein Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 3.630 qm. Da das geplante Vorhaben auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 903a „Verlängerte Albert-Weisgerber-Allee“ aus dem Jahr 1971 nicht umgesetzt werden kann, wird für das betreffende Grundstück eine Teiländerung des Bebauungsplanes als vorhabenbezogener Bebauungsplan durchgeführt.

Nr. 1008.03 „Kulturelle Mitte Alte Schmelz“ (vorher CISPA Innovation Campus Alte Schmelz) (Aufstellungsbeschluss: 07.12.2020)
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 19 ha und befindet sich im Westen des Stadtteils St. Ingbert Mitte. Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Forschungs- und Gewerbecampus. Dienstleistungen, insbesondere im IT-Bereich, sollen im Geltungsbereich dominieren. Zudem sollen bereits bestehende Kultur- und Freiraumnutzungen erhalten bzw. entwickelt werden. Längerfristiges Ziel ist es, die vorhandenen gewerblichen Nutzungen aus dem produzierenden Bereich, die bis zur Nutzungsaufgabe Bestandsschutz haben, durch Dienstleistungsnutzungen zu ersetzen. Gleiches gilt langfristig auch für die vorhandenen Wohnnutzungen im nördlichen Bereich. Diese werden weiterhin als zulässige Nutzungen festgesetzt, können aber nach Nutzungsaufgabe ebenfalls im Rahmen der festgesetzten Urbanen Gebiete anderweitig genutzt werden.
Ziel der Bauleitplanung ist daher eine dem historischen Standort angemessene Entwicklung des Quartiers anzustoßen, wo Forschung, Bildung, Verwaltung, Gewerbe, Kultur und Wohnen städtebaulich verträglich miteinander verzahnt werden.
Es ist sowohl vorgesehen, die Baustruktur durch Nachverdichtungen zu ergänzen als auch einen Teil der bestehenden Gewerbebetriebe perspektivisch zu ersetzen.

Nr. 1010.01 „Verbindungsstraße zwischen Weststraße und ehem. Neumanngelände“ (Aufstellungsbeschluss: 25.09.2024)
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1004.01 „Campus Süd“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines zentrumsnahen Innovationsstandortes auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma „Präzisionstechnik Neumann“ geschaffen. Im Rahmen des vorgenannten Bebauungsplanes wurde u.a. die Verkehrsanbindung des neu zu schaffenden Innovationsstandortes untersucht. Im Rahmen des Verkehrsgutachtens hat sich ergeben, dass eine Anbindung des geplanten Campus mit verschiedenen verkhrstechnischen Maßnahmen im Bestandsnetz grundsätzlich möglich ist.
Bei diesen Untersuchungen wurden auch die Planungen/Entwicklungsabsichten im Bereich der Alten Schmelz (CISPA Innovation Campus Alte Schmelz) mit einbezogen.
Durch die Herstellung einer Verbindungsstraße zwischen Weststraße L.I.O. 126R (Autobahnzubringer) und dem ehemaligen Betriebsgelände der Firma „Präzisionstechnik Neumann“ (Straße „Am Güterbahnhof“) kann langfristig eine deutliche Entlastung des Bestandsnetztes, insbesondere auch der Saarbrücker Straße erzielt werden und der Innovationsstandort Campus Süd verkehrstechnisch besser angebunden werden.

Nr. Ro 11.01 „Auf der Platte II – Änderung“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich gelten derzeit die Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. Ro 11c und Nr. Ro 11e „Auf der Platte II“, rechtsgültig seit 1988 bzw. 1997 sowie die dazugehörenden Örtlichen Bauvorschriften.
Bei der Änderung der Bebauungspläne soll die ursprüngliche Planungsabsicht, die Entwicklung eines Wohngebietes, beibehalten werden. Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll es vielmehr darum gehen, die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und die Örtlichen Bauvorschriften dahingehend anzupassen, dass eine zeitgemäße ökologische und ökonomische Bebauung umgesetzt werden kann. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan ggf. um klimaschutzrelevante Festsetzungen ergänzt werden.
Seit den 80er Jahren haben sich die gestalterischen Vorstellungen und Möglichkeiten sowie die Bauvorschriften und Rahmenbedingungen zu ökologischem und ökonomischem Bauen erheblich verändert, so dass eine Anpassung der Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften relevant wird, um eine Bebauung der vorhandenen Baulücken ggf. besser unterstützen und neu initiieren zu können.

Nr. Ro 12.08 „Wohnen und Arbeiten im Stegbruch“ (Aufstellungsbeschluss: 29.10.2024)
Mit Beschluss vom 19. Oktober 2023 hat der Stadtrat eine städtebauliche Studie zur Gesamtentwicklung in der Straße „Im Stegbruch“ im Stadtteil Rohrbach beschlossen. In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, ein auf dieser Studie aufbauendes Bauleitplanverfahren einzuleiten. Aufgrund der kleinteiligen Eigentümerstruktur vor Ort sowie der bisherigen Einstufung des Gebietes als Außenbereich beabsichtigt die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt die Aufstellung eines Geltungsbereiches, der zunächst nur diejenigen Grundstücke beinhaltet, die aus fachlicher Sicht nicht als Außenbereich zu bewerten sind. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnnutzungen als auch nicht störende gewerbliche Zwecke geschaffen werden.

Nr. Ro 1.01 „Sportanlagen In den Königswiesen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025)
Im Umfeld der Sportanlagen „In den Königswiesen“ besteht bereits seit geraumer Zeit ein räumlicher sowie planungsrechtlicher Anpassungsbedarf. Zum einen liegt dies mit dem Wunsch des dort ansässigen Tennisvereins TV 66 Rohrbach e.V. zusammen, die bestehenden Tennisplätze um zwei weitere Plätze zu erweitern. Zum anderen wurde die gesamte Sportanlage nie planungsrechtlich durch einen Bebauungsplan abgesichert. Daher soll der Bebauungsplan Nr. Ro 1.01 „Sportanlagen . In den Königswiesen“ aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan soll ausschließlich die Sportanlagen im Bereich „Königswiesen“ umfassen und planungsrechtlich regeln bzw. sichern.

Einleitung Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. Ro 1 „Königswiesen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025)
Der seit 19. Dezember 1966 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. RO 1 „Königswiesen“ in St. Ingbert-Rohrbach ist bis auf einzelne noch vorhandene Baulücken vollständig erschlossen und entwickelt. Gerade im Zuge des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes der Stadt St. Ingbert erfolgte auch eine Überprüfung der bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne. Insbesondere auch aufgrund der Baulandmobilisierung und hierzu im Widerspruch stehenden einschränkenden bzw. nicht mehr zeitgemäßen Festsetzungen älterer Bebauungspläne sowie örtlichen Bauvorschriften erfolgt die Aufhebung des vorliegenden Bebauungsplanes.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes und die dazugehörige örtliche Bauvorschrift wird die planungsrechtliche Situation zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt. Somit wird dennoch gewährleistet, dass sich eine Bebauung der derzeit noch vorhandenen Baulücken in die Eigenart der Umgebung einfügt. Gleichzeitig kann aber eine den heutigen Baustandards entsprechende Bebauung einfacher realisiert werden (z.B. sind heute aufgrund energetischer Bauweise andere Geschosshöhen erforderlich).
Das Aufhebungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Nr. Ro 12.09 „Quartiersgarage Im Stegbruch“ (Aufstellungsbeschluss: 26.02.2026)
Die wesentliche Zielsetzung des Bebauungsplans Nr. Ro 12.09 „Quartiersgarage Im Stegbruch“ besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer bedarfsgerechten Stellplatzanlage im unmittelbaren Zusammenhang mit dem bestehenden bzw. geplanten Kita- und Wohnstandort entlang der Straße „Im Stegbruch“ zu schaffen.
Durch die Errichtung einer Quartiersgarage sollen Stellplätze, die bislang auf dem Gelände der Kindertagesstätte vorgesehen sind, ausgelagert werden. Hierdurch wird für die zukünftige Kita die Möglichkeit eröffnet, ihre Freiflächen funktional und gestalterisch zu optimieren und besser nutzbar zu machen.
Darüber hinaus bietet die Quartiersgarage zukünftigen Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit, Stellplätze gebündelt und zentral in Anspruch zu nehmen. Vor dem Hintergrund der bereits beschlossenen sowie der sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne im Bereich „Im Stegbruch“ ist davon auszugehen, dass durch die geplanten Wohnnutzungen ein erhöhter Bedarf an attraktiven und flächensparenden Stellplatzlösungen entsteht.

Nr. Ro 18.01 „Teiländerung Im Talgarten“ (Aufstellungsbeschluss: 28.04.2026)
Für den vorliegenden Geltungsbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der bislang nicht, bzw. nur in Teilen umgesetzt wurde. Der Bebauungsplan setzt für den vorliegenden Teilbereich eine Straße fest, die die rückwärtigen Bereiche der bereits heute entlang der Oberen Kaiserstraße bebauten Grundstücke erschließen soll.
Aufgrund sich häufender Nachfragen seitens der Eigentümer soll der vorliegende Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. RO 18 „Im Talgarten“ nun umgesetzt werden. Zwischenzeitlich haben sich gegenüber der Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 1981 neue Gegebenheiten und Rahmenbedingungen ergeben. So ist es u.a. erforderlich im Sinne der Starkregenvorsorge ein Regenrückhaltebecken vorzusehen. Ferner soll die Lage der Zufahrt von der Oberen Kaiserstraße verschoben werden.
Da für den vorliegenden Geltungsbereich bereits seit 1981 Wohnbauflächen festgesetzt sind und seitens der Grundstückseigentümer Bereitschaft besteht, die Erschließung umzusetzen, soll der Teilbereich des Bebauungsplanes so geändert werden, dass eine zeitgemäße und den heutigen Anforderungen entsprechende Bebauung realisiert werden kann.

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. Ro 18 „Im Talgarten“ (Einleitungsbeschluss: 28.04.2026)
Der seit dem 06. Mai 1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. Ro 18 „Im Talgarten“ im Stadtteil Rohrbach setzt im östlichen Teilbereich des Plangebietes ein Mischgebiet fest. Diese Festsetzung erfolgte ursprünglich mit dem Ziel, eine Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe zu ermöglichen.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Autobahnzufahrt ergeben sich jedoch erhebliche immissionsschutzrechtliche Belastungen, insbesondere durch Verkehrslärm. Darüber hinaus befinden sich innerhalb des betroffenen Teilbereichs kartierte Waldflächen, die aus naturschutzrechtlicher und forstfachlicher Sicht eine besondere Schutzwürdigkeit aufweisen und die bauliche Entwicklung zusätzlich einschränken.
Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Stadtverwaltung keine städtebauliche Entwicklungsabsicht mehr für diesen Bereich. Die ursprünglich vorgesehene Nutzung als Mischgebiet erscheint unter den heutigen Rahmenbedingungen weder städtebaulich sinnvoll noch realistisch umsetzbar. Aus diesem Grund ist vorgesehen, den entsprechenden östlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 18 „Im Talgarten“ aufzuheben, um die planungsrechtlichen Festsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten sowie an die aktuellen städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt anzupassen.

Bebauungsplan Nr. RO 23.01 „Festo-Brücke zwischen Pfeifferwald und Diedesbühl“ (mit Teiländerung BP Nr. RO21 und Nr. RO 15) (Aufstellungsbeschluss: 03.09.2026)
Die Festo SE & Co. KG plant die beiden Werke des Standortes FESTO SE & Co. KG an der Gottlieb-Stoll-Straße sowie des Standorts Festo Polymer GmbH (PKZ) einschließlich der Erweiterungsflächen an der Hasseler Straße durch die Errichtung eines Brückenbauwerks miteinander zu verbinden.
Neben der Verbindung der beiden Werke durch ein Brückenbauwerk über die Bahnlinie sollen darüber hinaus auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Folgenutzung der im Eigentum der Festo befindlichen Flächen nördlich der Bahnlinie geschaffen werden.
Die Flächen des Geltungsbereiches befinden sich überwiegend im Eigentum der Festo. Lediglich die zur Verbindung der beiden Standorte zu querende Bahnlinie steht im Eigentum der Deutschen Bahn. Der Geltungsbereich umfasst Flächen nördlich und südlich der Bahnlinie im rückwärtigen Bereich der derzeit gewerblich genutzten Grundstücke an der Theodor-Jansen-Straße, der Gottlieb-Stoll-Straße sowie der Hasseler Straße.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Rohrbach und umfasst zum Teil Flächen, die innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. RO 21 „Neufelder Ahnung Pfeifferwald“ und Nr. RO 15 „Diedesbühl“ liegen. Diese Teilbereiche sollen im Zuge des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens geändert werden.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

Nr. Ow 9.01 „Am Feuerwehrgerätehaus – An der Ommersheimer Straße“ (Aufstellungsbeschluss: 25.04.2024)
Die Stadt beabsichtigt, die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Bereich „Kesselwald 4. Ahnung/ Ommersheimer Straße“ sowie im rückwärtigen Bereich die Schaffung eines kleinen Wohngebietes. Für die geplanten Entwicklungen müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierfür wurde das entsprechende Bauleitplanverfahren eingeleitet.

Einleitung Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. Ow 6 „In der Ortslage“ und Nr. OW 6a „Im Etzelchen“ (Aufstellungsbeschluss: 17.06.2025; Satzungsbeschluss: 03.09.2026)
Am 07.10.2025 hat der Stadtrat die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. OW6 „In der Ortslage“ einschließlich seiner Teiländerung Nr. OW6a „Im Etzelchen“ im regulären Verfahren beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB wurden am 07.10.2025 vom Stadtrat beschlossen und in der Zeit vom 02.12.2025 bis einschließlich 19.01.2026 durchgeführt.
Der im Anschluss unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete Entwurf der Aufhebungssatzung wurde mit den weiteren Unterlagen am 28.04.2026 gebilligt und die Offenlage sowie die Beteiligung der Behörden beschlossen. Die Offenlage in Form einer Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit der parallelen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.06.2026 bis 13.07.2026. Die Behörden erhielten eine Frist zur Stellungnahme bis zum 17.07.2026.
Die im Rahmen der Offenlage und Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wurden gegeneinander und untereinander abgewogen. Es wurden lediglich Hinweise ergänzt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Aufhebungssatzung wurde am 03.09.2026 vom Stadtrat als Satzung beschlossen.

Einleitung Aufhebungsverfahren Bebauungsplan Nr. RE 4 „Waldgelände Hammerdell“ (Aufstellungsbeschluss: 28.04.2026)
Der seit 1967 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. RE 4 „Waldgelände Hammerdell“ in St. Ingbert – Rentrisch wurde aufgrund in der Vergangenheit gestellter Bauanfragen sowie der Überprüfung aller potentiellen Wohnbauflächen im Rahmen der Erstellung des Wohnbauflächenentwicklungskonzeptes hinsichtlich seiner Notwendigkeit, seiner Aktualität und in Bezug auf zeitgemäßes Baurecht geprüft. Der Bebauungsplan wird den heutigen Ansprüchen, insbesondere im noch nicht erschlossenen Teilbereich nicht mehr gerecht. Bei den bislang noch nicht erschlossenen Flächen handelt es sich zwischenzeitlich um Waldflächen. Auch aufgrund der topografischen und eigentumsrechtlichen Verhältnisse scheidet eine Erschließung des noch unbebauten Bereiches aus. Es existieren Teilbereiche des Bebauungsplanes, die nach heutigem Kenntnisstand für eine Bebauung nicht mehr geeignet sind. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes wird für die heute bereits bebauten Bereiche Baurecht nach § 34 BauGB gelten. Bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen werden dann nach dem Einfügegebot des § 34 BauGB bewertet. Darüber hinaus werden durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Bereiche entstehen, die zukünftig dem Außenbereich zuzuordnen sind.
Die durch die Aufhebung des Bebauungsplanes zurückgenommenen Wohngebietsflächen und damit verbundenen Wohneinheiten führen zu einer Verbesserung der Wohneinheitenbilanzierung im Stadtteil Rentrisch.
Da durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. RE 4 auch Bereiche entstehen, die zukünftig dem Außenbereich zuzuordnen sind, kann die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und auch nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Die Aufhebung erfolgt im regulären Verfahren einschließlich Umweltbericht.

Leitung:
Raffaella Del Fa