Strengere Kontrollen bei der Biomüllentsorgung

Immer noch landen viel zu viele Dinge in der Biotonne, die nicht hineingehören. Störstoffe wie Kunststoff, Glas, Metall, Windeln, Hygieneartikel erschweren die Verwertung des wertvollen Bio-Gutes bzw. machen diese gar unmöglich. Aufgrund dieser Tatsache wurde mit der Verschärfung der Bioabfallverordnung zum Mai 2025 dem Fremd- und Störstoffeintrag der Kampf angesagt.

Insbesondere Kunststoffabfälle stellen einen Großteil der Fremdstoffe im Biomüll dar. Generell gilt: Kunststoffe aller Art, auch biologisch abbaubare, kompostierbare oder als Bio-Plastik bezeichnete, gehören nicht in die Biotonne! Sie zersetzen sich zu langsam und hinterlassen Schadstoffe im Kompost. Zudem sind sie von herkömmlichen Kunststoffen fast nicht zu unterscheiden. Auch verpackte Bioabfälle, insbesondere Lebensmittelabfälle, müssen vor der Entsorgung über die Biotonne von ihren Verpackungen getrennt werden.

Falsch befüllte Biotonnen werden nicht mehr geleert!

Um bei den in St. Ingbert gesammelten Bioabfällen weiterhin ohne kostenaufwändigen Sortieraufwand eine verarbeitbare Qualität für die stoffliche Verwertung sicherzustellen, ist der ABBS verpflichtet, bei der Sammlung des Biomülls verstärkt die Einhaltung der Vorgaben zur Sortenreinheit zu überwachen. Deshalb werden seit Anfang Juni verstärkte Kontrollen der Biotonnen auf Fehlbefüllung und enthaltene Störstoffe durchgeführt. Falsch befüllte Biotonnen werden nicht mehr geleert! Diese Biotonnen werden mit einem Aufkleber versehen, der darauf hinweist, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restmüllabfuhr entsorgt werden müssen. Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim ABBS unter Tel. 06894/13 362 – bei der nächsten Restabfallentsorgung zur Abholung vor das Haus gestellt werden. Diese nachträgliche Entleerung wird dann als Leerung des Restabfallgefäßes berechnet.

Massive wie auch wiederholte Verstöße bei falscher Befüllung der Biotonne können auch – entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung St. Ingbert – ordnungsrechtlich mit Bußgeldern geahndet werden.

Machen Sie mit! Trennen Sie konsequent und befüllen Sie Ihre Biotonne nur mit reinem Bio-Gut. So vermeiden Sie Probleme, leisten Ihren Beitrag zur Rückführung wertvoller Rohstoffe in den Stoffkreislauf und schonen natürliche Ressourcen.

Weitere Infos:

Was gehört in die Biotonne?
Eierschalen, Kaffeefilter, Brotreste, Laub und Unkraut, Obst- und Gemüseabfälle, Rasen- und Strauchschnitt (zerkleinert), Schnittblumen, Teebeutel, Speisereste (auch gekochte), Wurst- und Käsereste (ohne Verpackung)

Weitere Hinweise:

  • Benutzen Sie keine Plastiktüten zum Einpacken der Bioabfälle! Auch Bioabfallbeutel, die als kompostierbar gekennzeichnet sind, gehören nicht in die Biotonne. Wickeln Sie die Bioabfälle stattdessen in Zeitungspapier oder Papiertüten ein.
  • Legen Sie auch den Boden der Tonne mit Zeitungen aus.
  • Lassen Sie Grasschnitt erst antrocknen, bevor Sie ihn in die Biotonne geben.
  • Stellen Sie die Biotonne im Sommer an einen schattigen Ort.
  • Stellen Sie die Biotonne im Winter in einen frostgeschützten Raum.

Garten- und Grünabfall:
Für größere Mengen an Garten- und Grünabfälle, wie z. B. Baum-, Ast-, oder Heckenschnitt, Laub etc. steht die Kompostieranlage der Stadt St. Ingbert am Waldfriedhof zur Verfügung.

Bild: EVS

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