Veröffentlicht am 30. Oktober 2025, 12.21 Uhr

Saarland ordnet Stallpflicht wegen Vogelgrippe an

Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe H5N1 hat das saarländische Umweltministerium eine landesweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Sie gilt ab sofort für alle privat und gewerblich gehaltenen Tiere – darunter Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln und Fasane – und ist zunächst auf vier Wochen befristet.

Bislang wurden im Saarland elf Wildvögel positiv auf das Virus getestet, rund 20 weitere Proben werden noch ausgewertet. In einem Fall bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die hochansteckende H5N1-Variante.

Tiere dürfen alternativ in überdachten, gegen Wildvögel gesicherten Gehegen gehalten werden. Zudem sind Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen vorerst untersagt – auch bereits genehmigte Termine. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Krankheits- oder Todesfälle im Bestand müssen umgehend dem Landesamt für Verbraucherschutz gemeldet werden: E-Mail: tiergesundheit@lav.saarland.de, Tel. 0681 9978-4500.

Eine Massenschlachtung von Geflügel sei bislang nicht vorgesehen, betonte das Ministerium. Ziel der Stallpflicht sei es, genau das zu verhindern. Dennoch blickt die saarländische Geflügelwirtschaft mit Sorge auf die aktuelle Lage. Laut Martin Kraemer, Vorsitzendem des Geflügelhalterverbands, wäre insbesondere eine Keulung von Legehennenbetrieben wirtschaftlich schwer zu verkraften.

Weitere Informationen und eine FAQ-Liste zur Stallpflicht stehen unter www.saarland.de/gefluegelpest-faq bereit. Für den Menschen besteht laut Experten weiterhin nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.

 

Foto: Jonas Jung

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