
Veröffentlicht am 15. Oktober 2026, 11.19 Uhr
Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Wahl des Integrationsbeirats möglich
Am Sonntag, 8. November, findet in St. Ingbert die Wahl des ersten Integrationsbeirats statt. Noch bis einschließlich Freitag, 16. Oktober, können Wahlberechtigte eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt St. Ingbert beantragen. Dazu zählen Ausländerinnen und Ausländer sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, Eingebürgerte als auch Kinder ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben.
Von Montag, 19. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober, kann das Wählerverzeichnis bei der Abteilung Zentrale Dienste im St. Ingberter Rathaus eingesehen werden. Berechtigt dazu sind ausschließlich Wahlberechtigte. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr.
Ab Donnerstag, 22. Oktober, öffnet das Briefwahllokal. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis. Die genauen Öffnungszeiten finden sich auf der Webseite der Stadt St. Ingbert: https://t1p.de/qnfhc


