Blick auf den Eingang Hauptbahnhof St. Ingbert

Veröffentlicht am 14. Oktober 2026, 13.29 Uhr

Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen

Ab Donnerstag, 15. Oktober, verbietet die Deutsche Bahn (DB) den Konsum von Alkohol an ihren Bahnhöfen. Überall dort, wo die Hausordnung der Deutschen Bahn gilt, gilt auch das Alkoholkonsumverbot. Ausgenommen von dem Verbot ist die Gastronomie. Außerdem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.

Bei Verstößen gegen das Alkoholkonsumverbot erfolgt ein Platzverweis, im Wiederholungsfall spricht die DB ein Hausverbot aus.

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