Geburt

Die Geburt Ihres Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes und Beurkundung der Geburt. Gebündelt können Sie diese zudem als PDF-Datei, in Form der "Elternmappe", herunterladen.

Geburtsanmeldung

Wo, wann, wie muss ich die Geburt anmelden und welche Dokumente benötige ich? Alle Informationen rund um die Geburtsanmeldung finden Sie hier.

 

Vaterschaftsanerkennung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, entsteht durch eine Vaterschaftsanerkennung rechtlich eine verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vater und Kind.

Gemeinsames Sorgerecht

Vorname des Kindes

Grundsätzlich besteht bei der Wahl des Vornamens freies Entscheidungsrecht. Aus dem Vornamen sollte jedoch das Geschlecht des Kindes erkennbar sein.

Für Jungen sind nur männliche oder geschlechtsneutrale, für Mädchen nur weibliche oder geschlechtsneutrale Vornamen zulässig.

Vornamen, die mit Bindestrich geschrieben sind, wie zum Beispiel Marie-Luise, gelten als ein Vorname. Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht gewählt werden.

Familienname des Kindes

Sind die Eltern verheiratet, erhält das Kind nach deutschem Namensrecht grundsätzlich immer den Ehenamen der verheiraten Eltern als Familienname.

Bei nichtverheiraten Eltern oder keinem gemeinsamen Ehenamen kann der Familienname eines Elternteiles zum Familienname des Kindes durch eine Namensbestimmung oder Namenserteilung übertragen werden.

Welches der beiden Verfahren zutrifft, hängt von einigen Faktoren ab. Die Erklärung über den Familiennamen kann bereits vorgeburtlich erfolgen. Diese ist unwiderruflich und setzt eine Vaterschaft voraus.

Zeitplan, was erledige ich wann?

Kontakte

Öffnungszeiten Standesamt

montags bis dienstags von 8 Uhr – 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr – 12 Uhr
donnerstags  von 8 Uhr  – 18 Uhr
freitags von 8 Uhr – 12 Uhr