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Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung

"Gemäß § 119 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) müssen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner/innen eine Rechnungsprüfung einrichten. Sie untersteht unmittelbar dem Oberbürgermeister. Die Rechnungsprüfung ist bei der Durchführung der Prüfungen unabhängig und an Weisungen nicht gebunden d.h. bei der Prüfung nur dem Gesetz unterworfen. Die Leitung der Rechnungsprüfung wird vom Stadtrat gewählt.

 

Die wesentlichen Aufgaben der Rechnungsprüfung sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz festgeschrieben. Diese sind z.B.

·         Prüfung des Jahresabschlusses

·         Prüfung der Stadtkasse und aller Nebenkassen

·         Prüfung der Vergaben

·         Prüfung der Verwaltung auf Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

 

Weitere Aufgaben können durch den Oberbürgermeister übertragen werden.

 

Ziele der Prüfungen sind die Aufdeckung von Fehlern, die Feststellung eingetretenen Schadens, Vorbeugung und Vermeidung von zukünftigen Schäden und die Korruptionsprävention. Dabei sind die Beratung vor und während des Verwaltungshandelns, die begleitende sowie die nachgehende Prüfung gleichwertig.

 

Die Rechnungsprüfung legt ihre Ergebnisse schriftlich vor. Adressaten sind in erster Linie die Verwaltungsführung, die Führungsebene und der Stadtrat."

Kontakt

Rechnungsprüfung

Am Markt 1266386 St. Ingbert

Telefon: 0 68 94 / 13 295