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Finanzen

Wenn's ums Geld geht

Geschäftsbereich Finanzen

Der Geschäftsbereich Finanzen kümmert sich um die Planung, Überwachung, Steuerung und Darstellung der städtischen Finanzen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften. Der Geschäftsbereich gliedert sich in drei Abteilungen und ein Sachgebiet, die nachfolgend dargestellt sind:

  • die Abteilung Haushalt / Finanzbuchhaltung
  • die Abteilung Kasse
  • das Sachgebiet Steuern und Abgaben
  • die Abteilung Kostenrechnung und Controlling


Haushalt:

Die Mitarbeiter der Abteilung Haushalt erstellen den städtischen Haushalt und überwachen dessen Einhaltung. Der Haushalt ist die Grundlage des Handelns der Verwaltung. Die Abteilung Haushalt stellt die Finanzierung der städtischen Investitionen sicher und nimmt hierfür gegebenenfalls auch Darlehen auf.


Kasse:

Die Stadtkasse wickelt die Zahlungsgeschäfte der Stadt ab. Bestandteil der Stadtkasse ist auch die Vollstreckungsabteilung.


Steuern und Abgaben:

Für die Festsetzung der Steuern und den Erlass der Steuerbescheide der Stadt ist das Sachgebiet Steuern und Abgaben zuständig. Städtische Steuern sind die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer. Darüber hinaus werden noch folgende Gebühren für den Abwasserbetrieb bzw. die Fachabteilung Straßen durch das Sachgebiet Steuern und Abgaben mit dem Abgabenbescheid für die Grundsteuer erhoben:

  • Niederschlagswassergebühr für den Abwasserbetrieb
  • Straßenreinigungsgebühr für die Abteilung Straßen

 

 

FAQ und Links zur Grundsteuerreform

Wichtige Links zur Grundsteuerreform:

Anleitungen  auf der Homepage des Ministeriums zur Grundsteuerreform:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/anleitungen.html

Formulare zum Download:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/grundsteuer-antraege.html

FAQ:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html

 

 


Hebe- und Gebührensätze

Die Stadt St. Ingbert hat in Ihrer Realsteuerhebesatzsatzung vom 07.12.2020 folgende Hebesätze für die Realsteuern beschlossen.

Ab 01.01.2021 gelten die nachfolgend aufgeführten Hebe- und Gebührensätze:

  • Gewerbesteuer   390%
  • Grundsteuer B   675%
  • Grundsteuer A   260%
  • Landwirtschaftskammer auf Grundsteuer A   180% 
  • Niederschlagswassergebühr   0,73 € je qm
  • Straßenreinigungsgebühr   2,07 € je lfd. Meter bei 1 x wöchentl. Reinigung
    gültig seit dem 01. Januar 2008
    4,14 € je lfd. Meter bei 2 x wöchentl. Reinigung
    gültig seit dem 01. Januar 2008   


Hundesteuer laut Hundesteuersatzung vom 07. Dezember 2020

Ab 01.01.2021 gelten nachfolgende Steuersätze:

  • für den ersten Hund  84,00 € / jährlich
  • für den zweiten Hund 114,00 € / jährlich
  • für jeden weiteren Hund 156,00 € / jährlich

 
 
Kostenrechnung und Controlling:

Die Mitarbeiter der Abteilung Kostenrechnung und Controlling analysieren die Verwaltungsabläufe unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Sie machen Vorschläge zu deren Optimierung.
 
 

Bankverbindungen der Stadt St. Ingbert

 

IBAN

BIC

Postbank

DE29590100660003039660

PBNKDEFF

Deutsche Bank

DE80590700700902895200

DEUTDEDB595

 

 

Bank 1 Saar

DE69591900000005732000

SABADE5S

KSK Saarpfalz

DE81594500101010500245

SALADE51HOM

Sparda Bank

DE45550905000005147565

GENODEF1S01

Der Haushaltsplan zum download

Doppelhaushaltsplan 2023/2024

Datenschutzhinweis für Steuerbescheide

Datenschutzhinweis für Steuerbescheide zum download

SEPA

SEPA-Einzugsermächtigung

 

 

Formulare Hundesteuer

Hundesteuer Anmeldung

Hundesteuer Abmeldung

 

 

Kontakt

Geschäftsbereich Finanzen

Am Markt 1266386 St. Ingbert



 

Haushalt

Andrea Kihm

Telefon: 0 68 94 / 13 220

 

Kasse

Steuern und Abgaben

Doris Hobler

Telefon: 0 68 94 / 13 286

 

Kostenrechnung und Controlling

Franz Götz

Telefon: 0 68 94 / 13 273