Die städtischen Friedhöfe von St. Ingbert werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. Termine für die Beisetzungen, die Genehmigungen von Grabmalen, Überprüfungen der Pflegezustände der Gräber, Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie die Auflösung von Grabstätten.
Die Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen. die es zu pflegen und zu erhalten gilt.
Beisetzungen sind sowohl als Sargbestattung als auch als Urnenbeisetzungen möglich. Von Wahlgräbern, Urnengräbern, Urnenwänden bis hin zu Reihengrabstellen steht den Hinterbliebenen eine große Auswahl an Bestattungsarten und –orten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt zur Verfügung.
Friedhöfe der Stadt St. Ingbert:
Öffnungszeiten der Friedhöfe:
Alle Friedhöfe sind durchgehend. Die nachfolgenden Öffnungszeiten der Trauerhallen gelten für alle Friedhöfe der Stadt St. Ingbert.
Öffnungszeiten der Trauerhalle:
Sommerzeit von 1. April bis 15. Oktober
Montag bis Freitag Öffnung 07.30 Uhr Schließung 20.00 Uhr
Sa./So. und Feiertag Öffnung 10.00 Uhr Schließung 20. 00 Uhr
Winterzeit von 16. Oktober bis 31. März
Montag bis Freitag Öffnung 07.30 Uhr Schließung 16.00 Uhr
Sa./So. und Feiertag Öffnung 10.00 Uhr Schließung 16. 00 Uhr
Öffnungszeiten für Fahrzeuge:
nur der Waldfriedhof darf zu folgenden Zeiten befahren werden:
montags und dienstags 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
samstags 10.00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zufahrt über den Parkplatz " In der Kohldell"
Gehbehinderten mit Schwerbehindertenausweis Kennzeichen "G" oder "aG" wird zusätzlich die Möglichkeit geboten, den Waldfriedhof zu befahren:
mittwochs 8.00 Uhr bis 11:00 Uhr
Zufahrt über den Parkplatz "In der Kohldell"
Der Waldfriedhof ist an Feiertagen und Allerheiligen für Autos geschlossen.
Folgende Regeln sind zu beachten:
1. Nur die Hauptwege mit ausreichender Breite dürfen befahren werden
2. Das Fahrzeug muss seitlich, ohne dabei die Anlagen zu beschädigen, abgestellt werden.
3. Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht überschreiten. Hupen ist verboten.
4. Beschädigungen der Anlagen werden auf Kosten des Schädigers instandgesetzt.
Den Anweisungen des Friedhofpersonals ist Folge zu leisten.
Alle anderen Friedhöfe der Stadt St. Ingbert dürfen nicht befahren werden.
Wahlgrabstätten:
Wahlgrabstätte Erdbestattung, einstellig
Beisetzung von zwei Särgen und zusätzlich bis vier Urnen
Gebühr 1.454,-- €, Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.
Wahlgrabstätte Erdbestattung, zweistellig
Beisetzung von vier Särgen und zusätzlich bis acht Urnen
Gebühr 2.908,- - €, Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.
Rasengrabstätte, Erdbestattung
einstellig, Gebühr: 1.659,-- €
zweistellig, Gebühr 3.113,-- €
Beisetzung von zwei oder vier Särgen und zusätzlich vier bis acht Urnen
Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung
Jede Grabstätte besteht aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist und einer umliegenden Wiese, die von der Stadtgärtnerei gemäht wird.
Rasengräber werden derzeit nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Rentrisch angeboten.
Urnenwahlgrabstätte
Gebühr: 640,--€
Beisetzung von bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.
Urnenwand:
Beisetzung zwischen 1 – 3 Urnen, abhängig von der Urnengröße
Gebühr: 1.570,--€, Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.
Reihengrabstätten:
Reihengrabstätte Erdbestattung
Gebühr 786,-- €, Beisetzung eines Sarges, Nutzungsdauer auf 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, keine Verlängerung möglich.
Reihengrabstätten als Erdbestattung werden nicht auf dem Alten Friedhof angeboten.
Urnenreihengrabstätte
Gebühr 328,-- €, Beisetzung einer Urne, Nutzungsdauer auf 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, keine Verlängerung möglich
anonyme Grabstätte
Gebühr und Ruhefristen wie bei den Reihengräbern.
Die Beisetzung findet ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Anonyme Beisetzungen sind nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Rohrbach (nur Urnen) möglich
Urnengemeinschaftsgrabstätte
Beisetzung von ca. 40 Urnen
Gebühr 380,-- €, Grabpflege wird durch die Stadtgärtnerei übernommen, eine Namenstafel für jeden Verstorbenen wird angebracht.