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Friedhöfe

Friedhöfe

Die städtischen Friedhöfe von St. Ingbert werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. Termine für die Beisetzungen, die Genehmigungen von Grabmalen, Überprüfungen der Pflegezustände der Gräber, Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen sowie die Auflösung von Grabstätten.

Die Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen. die es zu pflegen und zu erhalten gilt.

Beisetzungen sind sowohl als Sargbestattung als auch als Urnenbeisetzungen möglich. Von Wahlgräbern, Urnengräbern, Urnenwänden bis hin zu Reihengrabstellen steht den Hinterbliebenen eine große Auswahl an Bestattungsarten und –orten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt zur Verfügung.

 


Friedhöfe der Stadt St. Ingbert:

 

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Friedhöfe:

Alle Friedhöfe sind durchgehend. Die nachfolgenden Öffnungszeiten der Trauerhallen gelten für alle Friedhöfe der Stadt St. Ingbert.

 

Öffnungszeiten der Trauerhalle:

Sommerzeit von 1. April bis 15. Oktober

Montag bis Freitag        Öffnung   07.30 Uhr         Schließung 20.00 Uhr

Sa./So. und Feiertag     Öffnung   10.00 Uhr         Schließung 20. 00 Uhr

 

Winterzeit von 16. Oktober bis 31. März

Montag bis Freitag        Öffnung   07.30 Uhr         Schließung 16.00 Uhr

Sa./So. und Feiertag     Öffnung   10.00 Uhr         Schließung 16. 00 Uhr

 

Öffnungszeiten für Fahrzeuge:

nur der Waldfriedhof darf zu folgenden Zeiten befahren werden:

 

         montags und dienstags    8.00 Uhr bis 11.00 Uhr

         samstags                         10.00 Uhr bis 18:00 Uhr

Zufahrt über den Parkplatz " In der Kohldell"

Gehbehinderten mit Schwerbehindertenausweis Kennzeichen "G" oder "aG" wird zusätzlich die Möglichkeit geboten, den Waldfriedhof zu befahren:

        mittwochs                           8.00 Uhr bis 11:00 Uhr

Zufahrt über den Parkplatz "In der Kohldell"

Der Waldfriedhof ist an Feiertagen und Allerheiligen für Autos geschlossen.


Folgende Regeln sind zu beachten:

1.   Nur die Hauptwege mit ausreichender Breite dürfen befahren werden

2.   Das Fahrzeug muss seitlich, ohne dabei die Anlagen zu beschädigen, abgestellt werden.

3.   Die Fahrgeschwindigkeit darf 10 km/h nicht überschreiten. Hupen ist verboten.

4.   Beschädigungen der Anlagen werden auf Kosten des Schädigers instandgesetzt.

Den Anweisungen des Friedhofpersonals ist Folge zu leisten.

 


Alle anderen Friedhöfe der Stadt St. Ingbert dürfen nicht befahren werden
.

 

 

Grabarten

Wahlgrabstätten:

 

Wahlgrabstätte Erdbestattung, einstellig

Beisetzung von zwei Särgen und zusätzlich bis vier Urnen

Gebühr 1.454,-- €, Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.

 

 

Wahlgrabstätte Erdbestattung, zweistellig

Beisetzung von vier Särgen und zusätzlich bis acht Urnen

Gebühr 2.908,- - €, Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.

 

Rasengrabstätte, Erdbestattung

einstellig,   Gebühr: 1.659,-- €

zweistellig,  Gebühr 3.113,-- €

Beisetzung von zwei oder vier Särgen und zusätzlich vier bis acht Urnen

Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung

Jede Grabstätte besteht aus einer Pflanzfläche, die von den Angehörigen zu pflegen ist und einer umliegenden Wiese, die von der Stadtgärtnerei gemäht wird.

 

Rasengräber werden derzeit nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Rentrisch angeboten.

 

Urnenwahlgrabstätte

Gebühr: 640,--€

Beisetzung von bis zu vier Urnen, Nutzungsrecht 30 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.

 

 

 

Urnenwand:

 

Beisetzung zwischen 1 – 3 Urnen, abhängig von der Urnengröße

Gebühr: 1.570,--€, Nutzungsrecht 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, Verlängerung möglich nach Ablauf des Nutzungsrechts oder bei einer erneuten Beisetzung.

 

 

Reihengrabstätten:

 

Reihengrabstätte Erdbestattung

Gebühr 786,-- €, Beisetzung eines Sarges, Nutzungsdauer auf 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, keine Verlängerung möglich.

Reihengrabstätten als Erdbestattung werden nicht auf dem Alten Friedhof angeboten.

 

Urnenreihengrabstätte

Gebühr 328,-- €, Beisetzung einer Urne, Nutzungsdauer auf 20 Jahre ab dem Tag der Beisetzung, keine Verlängerung möglich

 

anonyme Grabstätte

Gebühr und Ruhefristen wie bei den Reihengräbern.

Die Beisetzung findet ohne Angehörige statt, eine Grabanlage ist nicht vorhanden. Anonyme Beisetzungen sind nur auf dem Waldfriedhof und dem Friedhof Rohrbach (nur Urnen) möglich

 

Urnengemeinschaftsgrabstätte

Beisetzung von ca. 40 Urnen

Gebühr 380,-- €, Grabpflege wird durch die Stadtgärtnerei übernommen, eine Namenstafel für jeden Verstorbenen wird angebracht.

Friedhofsverwaltung

Pia Hoffmann

Telefon: 06894/ 13 -304
Telefax: 06894/ 13- 388

 
Doris Hartz

Telefon: 06894/ 13- 385
Telefax: 06894/-13- 388

 

Friedhofsmeister

Andreas De Groot

Telefon: 06894/ 13-612
Telefax: 06894/ 3 87 60 72

 

Satzungen