Wichtige Hinweise zur Briefwahl

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 23. Februar 2025 bis 18 Uhr, bei der auf dem Briefwahlumschlag angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Der rechtzeitige Zugang der Sendung liegt ausschließlich in der Verantwortung der Briefwählerin oder des Briefwählers. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Je näher der Wahltag rückt, desto mehr Aufmerksamkeit muss daher der Zustellung an die angegebene Adresse gewidmet werden. Es ist zu bedenken, dass Wahlbriefe, die erst am Samstag vor der Wahl in öffentliche Briefkästen geworfen werden, nicht rechtzeitig eingehen; diese Gefahr besteht auch bei Absendungen am Freitag. Wenn die Zeit drängt, ist im Zweifel die persönliche Abgabe oder die Beauftragung eines Boten zu empfehlen.

Falls Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, muss bis spätestens 22. Februar 2025, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein beantragt werden. Sie erreichen die zuständigen Sachbearbeiterinnen am Samstag, 22. Februar, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Tel.-Nr.: 06894/13 – 903 oder Sie sprechen persönlich im Rathaus vor.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann noch bis zum Wahltag, 23.02.2025, um 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.

Weitere interessante Artikel