Vereine in St. Ingbert-Mitte profitieren von vereinfachtem Antragsverfahren für Zuschüsse

Gute Nachrichten für Jugendpflege und Kultur treibende Vereine in St. Ingbert-Mitte: Der Ortsrat-Mitte hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2025 beschlossen, das Antragsverfahren für Zuschüsse zu vereinfachen. Damit wird es für Vereine leichter, finanzielle Unterstützung für ihre wertvolle Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und kulturellen Angeboten zu erhalten.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt im Bereich der Jugendpflege treibenden Vereine sind alle Vereine, die in St. Ingbert-Mitte Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 17 Jahren anbieten. Dazu gehören unter anderem Sportvereine, Fastnachtsvereine, Orchester oder Hilfsdienste. Im Bereich der Kultur treibenden Vereine können sich alle Vereine bewerben, die kulturelle Angebote in St. Ingbert-Mitte durchführen – beispielsweise Theatergruppen, Chöre, Orchester, Wander- und Gartenbauvereine.

So funktioniert die Antragstellung
Die erforderlichen Fragebögen können auf der Internetseite der Stadt St. Ingbert (www.st-ingbert.de – Serviceportal) heruntergeladen werden. Alle Vereine, die bis zum 31. Mai 2025 ihren Antrag einreichen, werden bei der Vergabe der Zuschüsse 2025 berücksichtigt.

Mit der vereinfachten Antragstellung setzt sich die Stadt St. Ingbert für eine lebendige Vereinslandschaft ein und unterstützt das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Kulturbereich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kultur treibende Vereine:
Maria Pieter, Tel. 06894/13 772,
Mail: vereine@st-ingbert.de

Jugendpflege treibende Vereine:
Jörg Henschke, Tel. 06894/ 13 189
Luisa Hintermeier, Tel. 06894/13 188
Julia Klesen, Tel. 06894/13 185
Mail: jugend@st-ingbert.de

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