Wann müssen Hunde in St. Ingbert an die Leine genommen werden?

Mensch und Tier wollen und müssen sich an der frischen Luft bewegen. Gerade im Frühjahr steigt die Lust, im Wald oder Gelände – mit oder ohne Hund – Sport zu treiben oder ausgedehnt spazieren zu gehen. Häufig kommt es dabei – vor allem im Wald – zu unliebsamen Zusammenstößen zwischen den Hundehaltern und Spaziergängern oder Joggern. „Der Hund gehört an die Leine!“, schimpfen die Spaziergänger. „Der Hund ist friedlich!“, entgegnen die Tierbesitzer. Und beide haben recht.
In den meisten Fällen sind Umsicht und ein verständnisvolles Miteinander die Lösung. Nicht zuletzt führt ein freundliches Gespräch auch zu neuen Kontakten und hebt die Laune. Doch damit das Miteinander auch richtig funktioniert, müssen sich Besitzerinnen und Besitzer von Hunden an bestimmte Regeln halten, die in der Saarländischen Polizeiverordnung festgelegt sind. Nach der in St. Ingbert geltenden Polizeiverordnung gibt es folgende „Leinenregeln“:

  • Halterinnen oder Halter bzw. Führerinnen oder Führer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass Hunde im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen.
  • In öffentlichen Straßen und Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht durch Beschilderung straßen-, anlagen- oder quartierbezogene Ausnahmen zugelassen sind. Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tiere schädigen, gefährden, belästigen oder unzumutbar verängstigen.
  • Hunde müssen sich im Wald sowie in der sonstigen, allgemein zugänglichen Feldflur jederzeit im Sicht- und Einwirkungsbereich der Hundehalterin oder des Hundehalters bzw. der Hundeführerin oder des Hundeführers befinden. Nähern sich Personen oder andere Hunde, sind sie sofort an die Leine zu nehmen.

Wald und Flur rund um St. Ingbert sind so groß und einladend, dass es wohl für Mensch und Tier ausreichend Platz gibt, sich auf rücksichtsvolle Weise miteinander (oder aneinander vorbei) zu bewegen.

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