Mitschnitt des Livestreams zur Festsetzung saarländischer Überschwemmungsgebiete auf Homepage
In dieser Woche stellte das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in einem Livestream den Sinn und Zweck der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete, die Hintergründe, das Verfahren selbst und die damit einhergehenden Konsequenzen für die Anlieger dar.
Die Stadtverwaltung hat einen Link des Mitschnitts der Veranstaltung auf der Startseitewww.st-ingbert.de verlinkt.
Alternativ ist der Link abrufbar:https://www.st-ingbert.de/aktuell/newsdetail-startseite/article/live-stream-zur-geplanten-festsetzung-von-ueberschwemmungsgebieten/1.html Weiterhin können interessierte Bürger im Rathaus bei Gerd Lang (Telefon 13308) weitere Informationen über gefährdete Gebiete in St. Ingbert erhalten sowie entsprechendes Kartenmaterial einsehen. Auch eine informative Broschüre ist hier erhältlich.
Hintergrund:
Die Landesregierung setzt auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des saarländischen Wassergesetzes (SWG) Überschwemmungsgebiete fest. Mit der Festsetzung wird darüber informiert, welche Flächen bei einem Hochwasser überschwemmt werden, damit Betroffene ggf. Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserschäden treffen können. Außerdem werden mit der Festsetzung Handlungen verboten, die sich negativ auf den Hochwasserabfluss auswirken können.