Informationen zur Meldepflicht für Tierhalter

in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich 4.1, Tiergesundheit, Amtstierärztlicher Dienst und der Tierseuchenkasse des Saarlandes ist von der Landwirtschaftskammer des Saarlandes, Abteilung Tierproduktion ein Informationsblatt zur Meldepflicht einer Nutztierhaltung ausgearbeitet worden.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass immer mehr Bürger des Saarlandes sich für die Haltung von Nutztieren interessieren und diese dann auch umsetzen. Insbesondere Geflügel sowie Schafe und Ziegen sind oft die Tiere der Wahl.
Nur wenige Privatpersonen wissen jedoch, dass die Haltung dieser Tiere einer ordnungsgemäßen Anmeldung beim Landesamt für Verbraucherschutz als auch bei der Tierseuchenkasse bedarf. Rechtlich liegen hier die ViehVerkehsVerordnung und das Tiergesundheitsgesetzt zugrunde.
Um im Falle von Tierseuchen die Tierhalter umgehend über mögliche Maßnahmen informieren zu können und ggfs. entstandene eigene wirtschaftliche Schäden oder wirtschaftliche Schäden Dritter ausgleichen zu können, ist diese Anmeldung erforderlich.

Unter den beschriebenen Umständen ist es uns als beteiligte Behörden in diesem Bereich wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Saarland über die Meldepflicht ihrer Tierhaltung informiert werden.Hier das Infoschreiben zum Download.

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