Corona-Verordnung für Bibliotheken – 2G-Regel
Der Ministerrat des Saarlandes hat am Donnerstag, 9. Dezember 2021, die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie verabschiedet.
Danach darf die Stadtbücherei St. Ingbert ab Samstag, 11. Dezember 2021, nur noch mit einem 2G-Nachweis besucht werden.
Das bedeutet, Bücherei-Besucherinnen und -Besucher müssen vollständig geimpft oder genesen sein. Natürlich gilt diese Regelung nicht für minderjährige Bibliotheksbenutzer.
Weitere Infos: Stadtbücherei Tel. 06894/9225711, E-Mailstadtbuecherei@st-ingbert.de