Bundes-Notbremse tritt in Kraft

Saarpfalz-Kreis drei Tage in Folge über 100-er-Inzidenz
Das bedeutet, dass auch für den Saarpfalz-Kreis die bundesgesetzliche Notbremse mit den verschärften Corona-Schutzregeln in Kraft tritt. Die im Gesetz bundeseinheitlich festgeschriebenen Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 29. April.
Beispielsweise müssen in den Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 100 liegt, folgende Einrichtungen schließen:
• Außengastronomie
• Fitness-Studios und Solarien
• Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten.
Eine Übersicht, was weiterhin zu beachten ist, finden Sie detailliert unter:https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bundesnotbremse/bundesnotbremse_node.html

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