Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2020

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis hat auf der Grundlage des § 196 Baugesetzbuch (BauGB) und § 14 der Gutachterausschussverordnung (GutVO) die Bodenrichtwerte für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Stichtag 31.12.2020 beschlossen und veröffentlicht.
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag können die Bodenrichtwerte ab sofort bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für den Saarpfalz-Kreis zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Schriftliche oder elektronische Auskünfte sind gemäß Gebührenverordnung (GutGebVO) gebührenpflichtig. Jedermann hat das Recht, Auskunft über die Bodenrichtwerte des Saarpfalz-Kreises bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu erhalten.
Weitere Informationen rund um den Immobilienmarkt sowie zur Erstellung von Verkehrswertgutachten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Saarpfalz-Kreis, Am Forum  1, 66424 Homburg, Tel. 06841-104-8434 oder Email:gutachterausschuss@saarpfalz-kreis.de erhältlich.
Die Bodenrichtwerte 2020 werden in Kürze auch als kostenfreie Dienstleistung im GeoPortal Saarland bereitgestellt und sind über folgende Internetadresse erreichbar:http://geoportal.saarland.de/portal/de Pandemiebedingt bittet die Kreisverwaltung auf telefonische oder digitale Kommunikation zurückzugreifen und Besuche in den Dienststellen vorab zu terminieren.

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