Alte Führerscheine von vor 2013 müssen umgetauscht werden

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in einen neuen, befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Das neue Führerscheindokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Umtausch erfolgt gestaffelt, d.h. in der ersten Phase müssen nur Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden.
Für die Antragstellung werden der aktuelle Führerschein, Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Sofern der Führerschein ursprünglich nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift notwendig. Diese Abschrift ist bei der letzten ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins erhältlich. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Den nachfolgend aufgeführten Tabellen können Sie entnehmen, wann welche Führerscheine umzutauschen sind.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Umtausch der vor 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

  Tag, bis zu dem der
  Führerschein umgetauscht     sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Eine Terminvereinbarung kann telefonisch unter 06894/13-140, 13-141 und 13-142 erfolgen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unterhttps://www.st-ingbert.de/aktuell/newsdetail-startseite/article/online-terminvergabe-jetzt-auch-fuer-buergerservice-center-moeglich/1.html einen Online-Termin zu vereinbaren.

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