Alte Führerscheine von vor 2013 müssen umgetauscht werden
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in einen neuen, befristeten EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Das neue Führerscheindokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Umtausch erfolgt gestaffelt, d.h. in der ersten Phase müssen nur Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden.
Für die Antragstellung werden der aktuelle Führerschein, Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Sofern der Führerschein ursprünglich nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift notwendig. Diese Abschrift ist bei der letzten ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins erhältlich. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 €. Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Den nachfolgend aufgeführten Tabellen können Sie entnehmen, wann welche Führerscheine umzutauschen sind.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Umtausch der vor 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Eine Terminvereinbarung kann telefonisch unter 06894/13-140, 13-141 und 13-142 erfolgen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, unterhttps://www.st-ingbert.de/aktuell/newsdetail-startseite/article/online-terminvergabe-jetzt-auch-fuer-buergerservice-center-moeglich/1.html einen Online-Termin zu vereinbaren.