Aktuelle Anpassungen der Corona-Maßnahmen
2G-Regel
- In Ladenlokalen, die nicht der Grundversorgung dienen (ab 06.12.2021)
- Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen im Außenbereich
- Für den Besuch des Außenbereichs von Gastronomiebetrieben
- Für den Freizeitsportbetrieb im Außenbereich
- Für den Besuch von Freizeitparks und anderen Freizeitaktivitäten im Außenbereich
- Für den Betrieb von Fahrschulen
- Im Außenbereich bei der Teilnahme an kulturellen Betätigungen in einer Gruppe
2G-Plus-Regel
- Für körpernahe Dienstleistungen
- Bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Innenbereich
- Für den Besuch des Innenbereichs von Gastronomiebetrieben
- Für den Besuch von Freizeitparks und Freizeitaktivitäten im Innenbereich
- Für den Freizeitsportbetrieb im Innenbereich (auch Tanzschulen und Fitnessstudios)
- Für den Besuch von Kinos, Museen, Theatern etc.
- Für touristische Busreisen und ähnliche Angebote
3G-Regel
- Am Arbeitsplatz
- Im ÖPNV
- Im Präsenzunterricht an Hochschulen und Universitäten
Maskenpflicht
Ausweitung der Maskenpflicht:
Im öffentlichen Raum im Außenbereich bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m. Im Innenraum entfällt die Maskenpflicht nur noch in Einzelfällen, z.B. beim Konsum von Speisen & Getränken oder beim Sport. Auch für Personal ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wieder verpflichtend.
Schließungen
Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos ist der Betrieb von Clubs und Diskotheken untersagt.
Kontaktbeschränkungen
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte aus dem eigenen Haushalt und zusätzlich höchstens eine weitere nicht zum Haushalt gehörende Person, die nicht über einen 2G-Nachweis verfügt. Von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind Minderjährige und Personen mit medizinischer Kontraindikation. Auch Verwandte in direkter Linie sowie Ehe- und Lebenspartner:innen sind davon ausgenommen.