Neuer Grundsteuerbescheid 2025: Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger der Stadt St. Ingbert
Im Zuge der Reform der Grundsteuer werden die Abgaben-Dauerbescheide 2025 und Folgejahre der Stadt St. Ingbert neu festgesetzt und in den nächsten beiden Wochen per Post versandt. Zum besseren Verständnis und zur Kontaktaufnahme bei Rückfragen ist dem Bescheid ein Info-Flyer beigefügt.
Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Einnahmen bleiben in der Kommune
Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben vollständig in St. Ingbert und ermöglichen wichtige Investitionen vor Ort. Dazu zählen der Bau und die Sanierung von Schulen, Kindergärten, Straßen, die Förderung von kulturellen und sportlichen Angeboten sowie die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Jeder Euro fließt somit direkt in die Lebensqualität und Sicherheit unserer Stadt.
Hintergrund der Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht erklärte im April 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Daher musste der Gesetzgeber ein neues Berechnungsverfahren einführen, das ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt.
Berechnung der neuen Grundsteuer
Die Finanzämter haben im Rahmen der Reform auf der Grundlage der Angaben der Steuerpflichtigen alle Grundstücke neu bewertet. Die Berechnung der Höhe der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1 beinhaltete die Ermittlung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt auf Grundlage der Angaben der Steuerpflichtigen. Dieser Wert wurde dem Steuerpflichtigen mit dem „Bescheid über den Grundsteuerwert – Hauptfeststellung auf den 1.1.2022“ vom Finanzamt St. Wendel mitgeteilt (Grundsteuerwertbescheid oder Grundlagenbescheid).
Schritt 2 beinhaltete die Berechnung des Steuermessbetrags und wurde dem Steuerpflichtigen mit dem „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“ vom Finanzamt St. Wendel mitgeteilt.
Im 3. Schritt erfolgt nun die Berechnung des tatsächlich an die Kommune zu zahlenden Grundsteuerbetrages. Hierbei wird der Steuermessbetrag aus Schritt 2 multipliziert mit dem Hebesatz, welcher in St. Ingbert unverändert bei 675% bleibt. Hierüber erhält der Steuerpflichtige den „Abgaben-Dauerbescheid 2025 und Folgejahre“ der Stadt St. Ingbert.
Die beiden Bescheide des Finanzamtes wurden bereits seit Mitte des Jahres 2022 verschickt. Bei Fragen zu diesen Bescheiden nehmen Sie bitte Kontakt mit der Finanzverwaltung auf, bei Fragen zum Abgaben-Dauerbescheid 2025 und Folgejahre mit der Stadtverwaltung St. Ingbert.
Die Finanzverwaltung erreichen sie telefonisch unter 0681 501 6288, die Stadtverwaltung unter 06894 13-0 bzw. steuernundabgaben@st-ingbert.de.
Speziell für Grundsteueranfragen wurden die Telefonservicezeiten der Stadtverwaltung ausgeweitet:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 – 17 Uhr
Donnerstag: 8 – 18 Uhr.
Foto: Maria Müller-Lang