Bekanntmachung von Vermessungsarbeiten entsprechend dem § 45   – Vorarbeiten – des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) auf Grundstücken im Bereich der L 243 zwischen St. Ingbert und Spiesen

Die Straßenbauverwaltung des Saarlandes beabsichtigt die L 243 zwischen St. Ingbert (Kreuzungsbereich „Am Waldfriedhof – Spieser Landstraße) und Ortseingang Spiesen (inklusive Kreisel zum Gewerbepark), vermessungstechnisch zu erfassen. Der hierfür erforderliche Vermessungsumfang ist im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet

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