Bekanntmachung von Vermessungsarbeiten entsprechend dem § 45 – Vorarbeiten – des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) auf Grundstücken im Bereich der L 243 zwischen St. Ingbert und Spiesen
Die Straßenbauverwaltung des Saarlandes beabsichtigt die L 243 zwischen St. Ingbert (Kreuzungsbereich „Am Waldfriedhof – Spieser Landstraße) und Ortseingang Spiesen (inklusive Kreisel zum Gewerbepark), vermessungstechnisch zu erfassen. Der hierfür erforderliche Vermessungsumfang ist im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet
Hier geht es zum Download: Bekanntmachung Land