Durch die Neuordnung im Grundschulbereich im Jahre 2005 gibt es im gesamten Stadtgebiet (einschl. der vier Ortsteile) nunmehr vier Grundschulbezirke bestehend aus vier Stammschulen mit zwei dauerhaften Dependancen.
Für jede Grundschule ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk festgelegt.
Anträge auf den Besuch einer anderen als für den Wohnort zuständigen Grundschule müssen im Bereich der Stadt St. Ingbert bei der gemäß dem Schulbezirk zuständigen Schule gestellt werden.
Schulrätin:
Zu den Aufgaben der Regierungsschulrätin gehört die personelle Ausstattung der Schulen mit Lehrpersonal.
Die Schulrätin ist im Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur, Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken (Tel.Nr. 0681 / 501-7404) erreichbar. Es werden auch Sprechzeiten in St. Ingbert abgehalten, diese bitte vorher telefonisch mit der Schulrätin abklären.
Aufgaben des Schulträgers:
Die Stadt St. Ingbert ist Schulsachkostenträger der Grundschulen. Zu ihren Aufgaben gehören daher die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schulgebäude, Schulanlagen und Schuleinrichtungen.
Wenn der einfache Schulweg zur zugewiesenen Schule mehr als zwei km beträgt, bekommt Ihr Kind eine Busfahrkarte. Rufen Sie bitte die Nummer 06894/ 13-192 oder 13-193 oder 13-194 an.
Die Stadt St. Ingbert organisiert auch die Schulbuchausleihe für ihre Grundschulen. Dies behinhaltet die Herausgabe und das Einsammeln der Bücher sowie die finanzielle Abwicklung. Anmeldeformulare für die Ausleihe sowie Anträge auf Förderberechtigung erhalten Sie in der Schule.
Die Schulhofordnung zum download
Stabsstelle 04 Familie, Soziales und Integration
Abteilung Schulen
Am Markt 12
66386 St. Ingbert
Email: schulen@st-ingbert.de
Besucheranschrift: Dr. Wolfgang-Krämer-Str. 22
66386 St. Ingbert
Robert-Koch-Straße 4, 66386 St. Ingbert
Hochstraße 47, 66386 St. Ingbert-Rohrbach
St.-Fidelis-Straße 9, 66386 St. Ingbert
Zur Rothell 20, 66386 St. Ingbert