Voraussetzungen für die Bildungsprämie
Sie können die Bildungsprämie für eine berufliche Weiterbildung in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie sind erwerbstätig mit mind. 15 Std./Wo (angestellt oder selbständig oder sog. "Aufstocker", berentet oder in Pension)
Ihr zu versteuerndes Einkommen (unter Berücksichtigung von Kinderfreibe-trägen) übersteigt nicht 20.000€ (Ledige) bzw. nicht 40.000€ (Verheiratete)
Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
Die Weiterbildung darf nicht mehr als 1000€ kosten, wenn der Durchführungsort in folgenden Bundesländern liegt: Brandenburg/ Rheinland-Pfalz/ Sachsen/ Sachsen-Anhalt/ Schleswig-Holstein. Für alle anderen Bundesländer können die Weiterbildungskosten höher sein.
Ihnen ist noch keine Rechnung ausgestellt worden und Sie haben noch nichts be-/angezahlt.
Der Beginn der Weiterbildung liegt innerhalb der nächsten 6 Monate.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren