Städtebauliche Gesamtentwicklung „Im Stegbruch“

Beschreibung

Die Mittelstadt St. Ingbert beabsichtigt eine städtebauliche Weiterentwicklung auf Flächen östlich und westlich der Straße „Im Stegbruch“.  Mit Beschluss des Stadtentwicklungs-, Biosphären-, Umwelt- und Demografieausschusses vom 23. Juni 2022 hat die Stadt die Erarbeitung einer städtebaulichen Gesamtkonzeption im Bereich der Straße „Im Stegbruch“ durch das Planungsbüro MESS aus Kaiserslautern in die Wege geleitet.

Das Planungsbüro hatte zunächst vier unterschiedliche Varianten entwickelt, die in den Gremien vorgestellt und erörtert wurden. Auf Basis der Anmerkungen und Rückmeldungen wurde eine finale Vorzugsvariante ausgearbeitet, die folgende konzeptionellen Bausteine miteinander vereint:

  • Eine Mischnutzung entlang der Straße „Im Stegbruch“: überwiegend dreigeschossige Bauten plus Staffelgeschoss / die Erdgeschosse werden für nicht störendes, kleinteiliges Gewerbe vorgehalten / in den Obergeschossen Wohnnutzung
  • Südlich der Straße „Im Stegbruch“: in zweiter Reihe Reihenhausbebauung (II-geschossig plus Staffelgeschoss)
  • Nördlich der Straße „Im Stegbruch“: ebenfalls Reihenhausbebauung (II-geschossig plus Staffelgeschoss) / Erschließung über geplante Straße des Bebauungsplanverfahrens Nr. Ro 12.06 „Quartier im Stegbruch“
  • Den Eigentümern, der nur mit großem Aufwand zu erschließenden Grundstücke entlang der Eck- und der Bahnhofstraße, wird die Möglichkeit eingeräumt, Tinyhouses auf den rückwärtigen Grundstücksbereichen realisieren zu können. Die Erschließung ist dann jeweils intern auf eigenem Grundstück zu organisieren.
  • Der Erschließungsaufwand erfolgt konsequent über die bestehenden (bzw. bereits projektierten) Straßen. Der ruhende Verkehr wird in Quartiersgaragen untergebracht. Die Entfernung von den Gebäuden zur Garage beträgt max. 200m. Lediglich vor den Gewerbeeinheiten ist eine überschaubare Anzahl an Kundenparkplätzen vorgesehen.
  • In den rückwärtigen Bereichen entstehen somit großzügige und vor allem zusammenhängende Grünflächen. Diese sind von einer übermäßigen Nutzung freizuhalten und naturnah zu begrünen.
  • Die Straßenräume werden in der Art gestaltet, dass sie zu Räumen des Treffens und des Aufenthalts werden. Von diesen Räumen gehen direkt die Zuwegungen zu den einzelnen Gebäuden ab. Das Quartier wird durchzogen von einem Wegenetz.

Die Planungskonzeption soll nun als Grundlage für ein Bebauungsplanverfahren dienen.

 

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