Lärmaktionsplan 4. Stufe

Lärmaktionsplan 4. Stufe

Der Straßenverkehr ist laut Umweltbundesamt die größte Lärmquelle in Deutschland. Viele Menschen fühlen sich dadurch erheblich gestört – mit möglichen gesundheitlichen Folgen sowie wirtschaftlichen Schäden, etwa durch Wertverluste von Immobilien.

Zur Verbesserung der Lärmsituation wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erlassen. Sie verpflichtet die Städte, regelmäßig Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu entwickeln. Ziel ist die Reduzierung von Lärmbelastungen und der Schutz ruhiger Gebiete.

Die Stadt St. Ingbert hat erstmals 2013 einen Lärmaktionsplan veröffentlicht und diesen 2018 überprüft. Auf Basis der aktuellen Lärmkartierung 2022 – nun nach EU-weit einheitlichem Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) – wurde der Lärmaktionsplan im Rahmen der 4. Stufe grundlegend überarbeitet und an die neue Berechnungsmethode angepasst.

Die neuen Maßnahmen sollen bestehende Lärmprobleme mindern und die Lebensqualität in St. Ingbert langfristig verbessern.

Nachfolgend kann der Endbericht heruntergeladen werden:

Endbericht LAP 4. Stufe

 

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