Finanzen

WENN'S UMS GELD GEHT

Geschäftsbereich Finanzen

Der Geschäftsbereich Finanzen kümmert sich um die Planung, Überwachung, Steuerung und Darstellung der städtischen Finanzen unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften. Der Geschäftsbereich gliedert sich in drei Abteilungen und ein Sachgebiet, die nachfolgend dargestellt sind:

  • die Abteilung Haushalt / Finanzbuchhaltung
  • die Abteilung Kasse
  • das Sachgebiet Steuern und Abgaben
  • die Abteilung Kostenrechnung und Controlling

Haushalt:

Die Mitarbeiter der Abteilung Haushalt erstellen den städtischen Haushalt und überwachen dessen Einhaltung. Der Haushalt ist die Grundlage des Handelns der Verwaltung. Die Abteilung Haushalt stellt die Finanzierung der städtischen Investitionen sicher und nimmt hierfür gegebenenfalls auch Darlehen auf.

Kasse:

Die Stadtkasse wickelt die Zahlungsgeschäfte der Stadt ab. Bestandteil der Stadtkasse ist auch die Vollstreckungsabteilung.

Steuern und Abgaben:

Für die Festsetzung der Steuern und den Erlass der Steuerbescheide der Stadt ist das Sachgebiet Steuern und Abgaben zuständig. Kommunalsteuern sind die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer. Darüber hinaus werden noch folgende Gebühren für den Abwasserbetrieb bzw. die Fachabteilung Straßen durch das Sachgebiet Steuern und Abgaben mit dem Abgabenbescheid für die Grundsteuer erhoben:

  • Niederschlagswassergebühr für den Abwasserbetrieb
  • Straßenreinigungsgebühr für die Abteilung Straßen

 

FAQ und Links zur Grundsteuerreform

Wichtige Links zur Grundsteuerreform:

Anleitungen auf der Homepage des Ministeriums zur Grundsteuerreform:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/anleitungen.html

Formulare zum Download:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/_documents/grundsteuer-antraege.html

FAQ:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html

 

Hebe- und Gebührensätze

Die Stadt St. Ingbert hat in ihrer Realsteuerhebesatzsatzung vom 07.12.2020 folgende Hebesätze für die Realsteuern beschlossen.

Ab 01.01.2021 gelten die nachfolgend aufgeführten Hebe- und Gebührensätze:

  • Gewerbesteuer   390%
  • Grundsteuer B   675%
  • Grundsteuer A   260%
  • Landwirtschaftskammer auf Grundsteuer A   180%
  • Niederschlagswassergebühr 0,73 € je qm
  • Straßenreinigungsgebühr 2,07 € je lfd. Meter bei 1 x wöchentl. Reinigung (gültig seit dem 01. Januar 2008)
    4,14 € je lfd. Meter bei 2 x wöchentl. Reinigung (gültig seit dem 01. Januar 2008)

Hundesteuer laut Hundesteuersatzung vom 07. Dezember 2020

Ab 01.01.2021 gelten nachfolgende Steuersätze:

  • für den ersten Hund  84,00 € / jährlich
  • für den zweiten Hund 114,00 € / jährlich
  • für jeden weiteren Hund 156,00 € / jährlich

Kostenrechnung und Controlling:

Die Mitarbeiter der Abteilung Kostenrechnung und Controlling analysieren die Verwaltungsabläufe unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Sie machen Vorschläge zu deren Optimierung.

Bankverbindung der Stadt St. Ingbert

BankIBANBIC
PostbankDE29590100660003039660PBNKDEFF
Deutsche BankDE80590700700902895200DEUTDEDB595
Bank 1 SaarDE69591900000005732000SABADE5S
KSK SaarpfalzDE81594500101010500245SALADE51HOM

 

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