Kathrin Hary
Telefax: 06894 / 13-213
Die kommunale Frauenbeauftragte vertritt die Interessen von Frauen und Mädchen auf kommunaler Ebene.
Ziel ist, zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegten Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern beizutragen. Die konkrete Aufgabenstellung ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Gemäß § 79 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) müssen „Gemeinden mit mehr als 20.0000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine hauptamtliche Frauenbeauftrage (Kommunale Frauenbeauftragte) bestellen“.
Die Stadt St. Ingbert hat seit 1997 eine hauptamtliche Kommunale Frauenbeauftragte.
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Zentrale Dienste (10)
Am Markt 12
66386 St. Ingbert
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