Kommunale Frauenbeauftragte

Die kommunale Frauenbeauftragte vertritt die Interessen von Frauen und Mädchen auf kommunaler Ebene.

Interessenvertretung auf kommunaler Ebene

Ziel ist, zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegten Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern beizutragen. Die konkrete Aufgabenstellung ergibt sich aus dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

Gemäß § 79 des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) müssen „Gemeinden mit mehr als 20.0000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine hauptamtliche Frauenbeauftrage (Kommunale Frauenbeauftragte) bestellen“.

Die Stadt St. Ingbert hat seit 1997 eine hauptamtliche Kommunale Frauenbeauftragte.

Frauenbeauftragte

Stellvertretung