Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen - ab sofort auch onlineNeuzulassung, Wiederzulassung - Halterwechsel: Hier können Sie erfahren, ob Ihr Wunschkennzeichen noch frei ist.

Allgemeines

Anlässlich einer Standortverlegung, einer Neuzulassung, der Zulassung eines gebrauchten Importfahrzeuges oder der Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges haben Sie die Möglichkeit, Wünsche zu äußern bezüglich der Buchstaben-Zahl-Kombination des Kennzeichens. Die Zulassungsstelle geht im Rahmen der Möglichkeiten gerne auf Ihre Wünsche ein. Für jede Abweichung von der automatischen Kennzeichenvergabe wird eine Gebühr erhoben:

Ab sofort können Sie Ihr Wunschkennzeichen auch online reservieren. Am Ende dieses Textes finden Sie einen Link, der Ihnen hilft. Ihr passendes Kennzeichen zu reservieren. Bevor Sie allerdings Ihre Reservierung vornehmen, beachten Sie bitte die folgenden

Hinweise:

Die Stadt St. Ingbert gibt folgende Buchstaben-Kombinationen aus:

IGB- A 1 bis IGB- Z 999 (Einzelbuchstaben 1-999)
IGB- AA1 bis IGB- ZZ 999 (Doppelbuchstaben 1-999)

Ausgenommen sind die Buchstaben sogenannter nationalsozialistischen Symbole wie SA, HJ, SS und KZ.

Wenn Sie nun eine Online-Reservierung durchführen, ist dieses Kennzeichen 10 Tage reserviert. Bei der Zulassung des Fahrzeuges wird hierfür eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,80 Euro berechnet.

Nach der Reservierung drucken Sie sich bitte das Formblatt aus oder notieren Sie sich Ihr reserviertes Kennzeichen mit der dazu gehörenden PIN-Nummer.

Wir weisen Sie darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Ihr gewähltes Kennzeichen besteht!

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bürgerservice-Centers gerne unter der Telefonnummer 06894/13-160 zur Verfügung.

mail: zulassungsstelle@st-ingbert.de

Warnhinweis:

Alle gesendeten Informationen sind ungeschützt und könnten während der Übermittlung von Dritten eingesehen werden. Wenn Sie Informationen versenden, die Sie geheim halten möchten, sollten Sie sicherheitshalber die Übermittlung abbrechen. Ihre Daten werden gem. § 13 SDSG i.V.m. § 45 StVG gespeichert.

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