Widerspruchsrecht Wahlberechtigter gegen Melderegisterauskünfte

Personen, die für die voraussichtlich am 23.10.2011 stattfindende Oberbürgermeisterwahl  wahlberechtigt sind und von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder zur Niederschrift an den Geschäftsbereich Bürgerservice und Ordnung,  Rathaus, Erdgeschoss, Bürgerservice-Center, Am Markt 12, 66386 St. Ingbert. 

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