Abteilung Verkehr und ÖPNV

Rathaus, Am Markt 12
3. Obergeschoss, Zimmer 312
Leiter der Abteilung: Frank Model
Tel. 06894 / 13-319

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailVerkehr und ÖPNV

Zu den Aufgaben der Abteilung Verkehr und ÖPNV gehören:  

  • Planung, Neubau und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen, Radwegen, Brücken,
    ÖPNV. -Bushaltestellen
  • Verkehrssignalanlagen
  • Verkehrsbeschilderung
  • Fahrbahnmarkierungen
  • Gesamtverkehrsplanung
  • Straßenstatistik
  • Erschließungs- und Ausbaubeiträge
  • Angelegenheiten des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterÖffentlichen Personen-Nahverkehrs
  • Allgemeine Verkehrsaufgaben

Die Straßenverkehrsordnung (StVO), sowie das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schreiben verschiedene Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren vor. Der Sachbereich Allgemeine Verkehrsaufgaben erteilt in diesem Sinne Genehmigungen und Erlaubnisse für den Bereich der Mittelstadt St. Ingbert.Die Allgemeinen Verkehrsaufgaben gliedern sich wiederum in

-    Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
-    Ausnahmegenehmigung von der Helm- und Gurttragepflicht
-    Ausnahmegenehmigung von der vorgeschriebenen Geschwindigkeit für Pkw mit Anhänger
-    Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren
-    Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen eines Gerüstes oder Containers
-    Ausnahmegenehmigung zum Bedienen der Parkscheibe für Anwohner
-    Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Verkehrsflächen und Wege
-    Ausnahmegenehmigung zum Betreiben von Lautsprechern
-    Ausnahmegenehmigung zum Halten bzw. Parken im Halt- und Parkverbot
-    Ausnahmegenehmigung zum Schleppen von Kraftfahrzeugen
-    Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
-    Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
-    Genehmigung zum Verkehr mit Taxen und Mietwagen
-    Genehmigung zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
-    Genehmigung zur Einrichtung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum
-    Parkausweis für Schwerbehinderte
-    Sondernutzungen