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Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie
Beratungsstelle für Bildungsprämie an der Biosphären - VHS Sankt Ingbert
Mit der Bildungsprämie können Sie pro Kalenderjahr 50 % der Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildung finanzieren - maximal 500 Euro.
Wenn Sie Interesse an einer beruflichen Weiterbildung haben und als Erwerbs-tätige/r, Berufsrückkehrer/in oder Selbstständige/r weniger als 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) zu versteuerndes Einkommen beziehen, dann können Sie sich bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Gutschein in Höhe von bis zu 500 Euro zur Ko-Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung ausstellen lassen.
Bitte beachten Sie: Das "zu versteuernde Einkommen" entspricht nicht dem Bruttoeinkommen! Alleinstehende Menschen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 28.500 Euro liegen im Regelfall unter der Grenze; bei entsprechenden Abzügen kann das Bruttoeinkommen auch noch deutlich höher liegen, ohne die Prämienberechtigung zu verlieren.
Ihre Bildungsprämie erhalten Sie ganz einfach: Sie vereinbaren telefonisch unter der 06894/ 38795-11 (Elke Walgert) einen kostenlosen Beratungstermin, bei dem wir klären, ob die Voraussetzungen für den Gutschein erfüllt sind. Bitte bringen Sie zu dem Gespräch die folgenden Unterlagen mit:
- einen amtlichen Ausweis mit Foto (Personalausweis, Pass, Führerschein),
- Ihren letzten Einkommensteuerbescheid (vom letzten oder vorletzten Jahr),
- einen Nachweis über den Aufenthaltsstatus (für Nicht-Deutsche).
Die Beratungsstelle befindet sich im Kulturhaus (1. Etage), Annastraße 30, 66386 St. Ingbert.
Bitte beachten Sie, dass die Weiterbildung vor der Prämiengutscheinberatung weder begonnen haben, noch gebucht worden sein darf. Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die:
- außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
- Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen bzw. dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen
- über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Gutscheine können leider nicht ausgestellt werden für:
- betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,
- Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung,
- bereits anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (z.B. für Personen, die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das „Meister-BAföG“ haben),
- Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen.
Da Anbieter und Bildungsziel auf dem Prämiengutschein vermerkt werden müssen, ist es sinnvoll, mit einem möglichst konkreten Bildungsanliegen zur Beratung zu kommen. Vorab können Sie sich z.B. unter www.weiterbildungsdatenbank-saar.de oder www.kursnet.de über Kursangebote informieren.
Mehr Infos finden Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2623000 oder unter
www.bildungspraemie.info
Hier haben Sie die Möglichkeit, den Flyer
"Bildungsprämie" als pdf-Datei herunterzuladen.





