Behindertenparkplätze

Die Stadt St. Ingbert bietet für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen und für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, Behindertenparkplätze an.

Diese Parkplätze dürfen nur von behinderten Menschen und ihren Angehörigen benutzt werden. Um den Missbrauch zu verhindern, muss ein Behindertenparkausweis sichtbar in der Windschutzscheibe hinterlegt werden.

Behindertenparkausweis

Folgende Antragsvoraussetzungen sind erforderlich:  

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkmal AG (außergewöhnlich gehbehindert)
  •  und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 %

Den Behindertenparkausweis erhalten Sie bei der Abteilung Verkehr und ÖPNV.

Ansprechpartner:

Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailKlaus Reichard,
     Am Markt 12,
     3. Etage, Zimmer 314 
     Tel.: 06894/13-107Fax: 06894/13-345