Verwalten mit Herz
- Oberbürgermeister.
- Stadt im Überblick.
- Politik.
- Städtepartnerschaften.
- Stadtverwaltung
- Oberbürgermeister.
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- Biosphäre.
- Bürgerbeauftragte.
- Neubürgeragentur.
- Frauenbeauftragte.
- Bürgersprechstunde.
- Bürgerdienste Saar.
- Hauptverwaltung.
- Finanzen.
- Bürgerservice u. Ordnung
- Bürgerservice-Center.
- Anmeldung einer Wohnung.
- Abmeldung einer Wohnung.
- Ummeldung einer Wohnung.
- Personalausweis.
- Vorläufiger Personalausweis.
- Reisepass/e.
- Vorläufiger Reisepass.
- Kinderausweis/Kinderreisepass.
- Verlust von Ausweisen.
- Beglaubigungen.
- Bescheinigungen.
- Fahrerlaubnis.
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- Fahrzeugzulassung.
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- Kultur.
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- Stadtbücherei.
- Stadtarchiv.
- Stadtentwicklung und Umwelt.
- Wirtschaftsförderung.
- Städt. Baubetriebshof.
- Personalrat.
- Bürgerdienste Saar.
Anmeldung einer Wohnung
Sie sind aus einer anderen Gemeinde/Stadt oder dem Ausland nach Sankt Ingbert gezogen und möchten sich anmelden?
Was benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder; wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, benötigen wir eine Geburtsurkunde
- Sofern vorhanden, Ihren Reisepass bzw. die Reisepässe der anzumeldenden Familienmitglieder
- EU-Bürgerinnen und Bürger benötigen Ihre Pässe oder anerkannte Passersatzpapiere
Wie?
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich zu uns kommen. Bei Anmeldungen von gemeinsam zuziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elterteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind. Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns für Sie erledigt. Sie müssen die Anmeldung lediglich unterschreiben.
Wenn Sie von außerhalb nach Sankt Ingbert zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Gemeinde oder Stadt aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrer ehemaligen Gemeinde abzumelden.
Gleichzeitig mit der Wohnungsanmeldung können Sie auch Ihr Fahrzeug in Sankt Ingbert anmelden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Fahrzeugzulassungen
Wieviel kostet es?
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Wie lange dauert es?
Ihre Anmeldung wird sofort vorgenommen. Die Anmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.
Hinweise:
- Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Bezug Ihrer neuen Wohnung anmelden.
- Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden.
- Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
