Verwalten mit Herz
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Vorläufiger Reisepass
Sie benötigen dringend einen Reisepass? Der Reisepass wird aber nicht rechtzeitig fertig? In diesem Fall stellen wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass aus.
Was benötigen Sie?
- Ihren bisherigen Personalausweis, soweit vorhanden
- Ersatzweise Ihren Reisepass/ePass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
- Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutalem Hintergrund (Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragstellung erforderlich.
Wie?
- Für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses müssen Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dieses wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten.
Wie viel kostet es?
- 26,00 Euro (Die Gebühr ist bei der Beantragung bar zu zahlen)
Wie lange dauert es?
- In der Regel können Sie Ihren vorläufigen Reisepass gleich mitnehmen.
Hinweise
- Wenn Sie Ihre Geburts-/ Abstammungsurkunde bzw. Ihr Familienbuch zur Hand haben, empfehlen wir, diese(s) mitzubringen.
- Da sich in den Reisebestimmungen des öfteren Änderungen ergeben, ist es ratsam sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Unverbindliche Beratung können Sie im Bürgerservice-Center, im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt (www.auswaertigesamt.de) erhalten. Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.
- Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
- Wir empfehlen die Lichtbilder im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbildert häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind.
