Verwalten mit Herz
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- Personalrat.
- Bürgerdienste Saar.
Was ist neu am Personalausweis?
• Scheckkartenformat
• Postleitzahl
• Chip im Ausweis
• Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten (auf Wunsch, nutzbar ab 16 Jahren)
• Digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
• Vorbereitet für die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur (separat zu erwerben)
• Erweiterte Sicherheitsmerkmale und besonderer Schutz der biometrischen Daten
• Personalausweis-Logo auf der Rückseite (kennzeichnet ebenfalls Einsatzmöglichkeiten und Zubehör)
Weitere Informationen sind im Internet unter www.personalausweisportal.de oder telefonisch über den Bürgerservice unter 0180-1-33 33 33 erhältlich. (Mo–Fr 7–20 Uhr; 3,9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct/Min., auch aus dem Ausland erreichbar).
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Für deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden, jedoch ohne eingeschaltete Online-Ausweisfunktion.
Was kostet der Personalausweis?
Für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig), für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig).
Was ist bei der Beantragung vorzulegen?
Benötigt werden ein aktuelles Lichtbild und ein gültiges Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde). Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider
Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.
Anforderungen an das Lichtbild:
• Aktuelle Aufnahme
• Gesicht zentriert auf dem Foto, Frontalaufnahme, kein Halbprofil
• Augen offen und deutlich sichtbar
• Mund geschlossen, neutraler Gesichtsausdruck
Weitere Informationen sind unter www.personalausweisportal.de/fotomustertafel aufgeführt.
Kann die Online-Ausweisfunktion nachträglich eingeschaltet werden?
Die Online-Ausweisfunktion kann jederzeit im Bürgeramt ein oder ausgeschaltet werden, solange der Personalausweis gültig ist. Für das nachträgliche Einschalten wird eine Gebühr von 6 Euro erhoben. Das nachträgliche Ausschalten ist gebührenfrei.
Werden die Fingerabdrücke gespeichert?
Die freiwillig aufgenommenen Fingerabdrücke werden ausschließlich auf dem Ausweis und nicht in Registern oder Datenbanken gespeichert. Nur hoheitliche Stellen verfügen über die Berechtigung und die technische Möglichkeit, diese Informationen abzufragen.
